Thema: Liebe & Flirt
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Alt 11.06.2005, 12:57
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Standard Die Rolle der Partnerschaften innerhalb

der Gesellschaft hat sich ununterbrochen geändert und damit auch die Ansprüche und Erwartungen von einer Partnerschaft.

So wurden im Mittelalter eine Partnerschaft von anderen definiert, die Rolle der Kernfamilie hatte keine Bedeutung, besonders nach der industrielle Reformation brachte wesentliche Änderungen.

Zu Beginn des 18. Jahrhunderts erlangte das Bürgertum allmählich eine ökonomische und gesellschaftliche Vorrangstellung. Die Verbindung von Liebe, Sexualität und Ehe wurde zum Ideal zwischenmenschlicher Beziehung. Dieses bürgerliche Ehemodell erhielt in der Romantik eine klare Fassung. Mit der romantischen Liebe verknüpft wurde das häusliche Ehe- und Familienleben nach gutbürgerlicher Sittlichkeit. In der bürgerlichen Kleinfamilie wurde die Ehefrau allmählich auf ihre Funktion als Hausfrau reduziert; die bürgerliche Sittlichkeit zielte darauf, den Ehemann für die Arbeit zu disziplinieren und ihn von Müßiggang, Prostitution und anderen Lastern fernzuhalten. Eheglück und eheliche Liebe wurden immer stärker zu Leitmotiven des idealen bürgerlichen Familienlebens. Die Armut großer Teile der Bevölkerung verhinderte lange Zeit, dass sich die Liebesehe, die bürgerliche Lebensverhältnisse voraussetzt, als allgemein gültiges gesellschaftliches Ideal durchsetzen konnte.

Mit dem Absolutismus versuchte der Staat verstärkt, Eheschließung unter bevölkerungspolitischen Gesichtspunkten zu regeln. Heiraten mit Ortsfremden oder Nichtansässigen waren zum Teil unter Strafe gestellt. Häufig musste der Nachweis eines Mindestvermögens erbracht werden, ehe man heiraten durfte. Auf diese Art und Weise wurde versucht, die Zahl der Armen zu reduzieren. Aufgrund wirtschaftlich bedingter oder staatlich verordneter Ehebeschränkungen kam es im 18. und im 19. Jahrhundert zum einen dazu, dass viele zwangsweise ledig bleiben mussten, und zum anderen führte dies zu einem Anstieg des Heiratsalters. So lag das mittlere Erstheiratsalter von Schweizer Männern zwischen 27 und 29 Jahren. Die durchschnittliche Lebenserwartung war weiterhin gering.

Zu den gesellschaftlichen Veränderungen, die in neuerer Zeit Einfluss auf die Ehe hatten, gehören die Zunahme (und die Tolerierung) vorehelicher Sexualbeziehungen, die auf der Abnahme sexueller Tabus und dem allmählichen Anstieg des durchschnittlichen Heiratsalters beruhte. Außerdem nahm die Zahl der Frauen zu, die eine Karriere außerhalb des Hauses verfolgten, was zu einem veränderten wirtschaftlichen Status der Frauen führte. Eine weitere Veränderung war die Liberalisierung von Scheidungsgesetzen. Im katholisch geprägten Italien wurde die Scheidung 1970 legalisiert, in Irland entschied sich die Bevölkerung erst 1995 in einem Referendum knapp für eine Aufhebung des Scheidungsverbots. Bedeutsam waren auch die Entkriminalisierung der Abtreibung in vielen Ländern sowie die Fortschritte in der Geburtenkontrolle (siehe Empfängnisverhütung) und die bessere Zugänglichkeit der entsprechenden Mittel. Gesetzliche und gesellschaftliche Benachteiligungen nichtehelicher Kinder wurden abgeschafft und es kam zu Veränderungen in den akzeptierten Vorstellungen von männlichen und weiblichen Rollen in der Gesellschaft.

Heute können Homosexuelle in manchen Ländern eine eheähnliche Beziehung eingehen. So gibt es in Dänemark seit 1989 die Möglichkeit einer registrierten Partnerschaft, deren Rechte und Pflichten denen einer Ehe entsprechen; Kinder dürfen jedoch nicht adoptiert werden. Der deutsche Bundestag stimmte 2000 dem Gesetzentwurf einer eingetragenen Partnerschaft für Homosexuelle zu, die einer Ehe u. a. bezüglich Namensrecht, Güterstand, Unterhaltspflicht, Erbrecht und Mietrecht gleichgestellt ist. In den Niederlanden dürfen homosexuelle Paare seit 2001 heiraten und nach der Heirat Kinder adoptieren.