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Alt 07.10.2004, 13:41
airdem
 
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Standard Hast du eine Rechtsschutzversicherung?:)

Also, kurz gesagt muss er entweder den Wagen zurücknehmen und deine Aufwendungen erstatten, oder er muss die kompl. Reparatur bezahlen.

Wenn er denn arglistig verschwiegen hat, dass diese genannten Mängel nicht vorhanden seien bzw. der Unfall nur ein leichter Blechschaden war.

Wenn dir das der Opelhändler schriftlich bestätigt, würde ich dir raten erst den Typen anzurufen. Wenn der sich weigert, gleich zum Anwalt zu gehen.

Gruß