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Alt 21.12.2003, 17:18
xxz1
 
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Standard Das Arbeitsgericht

Wuppertal gab dem Arbeitgeber recht, weil die Firma selber darüber bestimmen dürfe, wen sie beschäftige und wen nicht. D.h. wer eingestellt wird, so das Arbeitsgericht, das darf der Arbeitgeber entscheiden.
Das Urteil wird meines Erachtens keinen Bestand haben, zumal die Bundesrepublik sich verpflichtet hat, das Antidiskriminierungsgesetz der EU in die Tat umzusetzen. Freilich darf ein Arbeitgeber
seine Arbeitnehmer auswählen, aber die
Hautfarbe, das Geschlecht, die Nationalität dürfen kein Ausschlussgrund sein. Aber wie man sieht hat sich das bei manchen Richtern noch nicht rumgesprochen.
Ich hoffe, dass Anna Diamantopoulou, die zuständige EU-Kommisarin, die Bundesrupublik und Griechenland bald verklagen wird, weil diese beiden Länder das Antidiskriminierungsrecht verschleppen.
Angekündigt hat sie es ja bereits. Dann
hätten auch anständige Bürger wie Holger M.
das Recht zweifelsfrei auf ihrer Seite.
Saygilar