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16.07.2012 20:30

Ach, wozu reinschauen? Ich meine das Desaster hat einen Namen, die WRV! Höhö, so bescheiden 'wird' das GG 'schon nicht sein können'. Immer schön nach'm Bauchgefühl, lol.

timeraiser 17.07.2012 01:48

AustürkerungsEid
 
Hey Aldärrrr, hiermit swöre ich feierlich, lan(!), dass ich ab sofort meine Fresse halde, wenn mich einer doof an macht, weischt. Werde läbe und furzse, auf das deutschesn landes Ei. Denn ich nix mierrr sein, türkesch staates wolfe.. hauu hauuuu whoooooooohohoooo.
Deutsch Polizei ich zusammenarbaide wollen und nix mehr so uffft auf die Fresse schlage deutsche und andere turisten!

Sozialhilfä und "hat sie viel" ich schwöre ab von abhängigkeit und ich sei geläutert nun an. Und lan, ich schöre beim großen Raký-Gott... ab sofort werde ich wie der Biedermann nebenan ein sauberes feines Deutsch sprechen und schreiben - als sei ich immer und ewig hier assi-milliert!

Donggg Donngggg donnggg - ohmmmm Budha ist mit mir und diesem christlichen EEiiiiiiiiIhhhhhdeeääää! :D:D:D

25.10.2014 17:46

Zitat:

Zitat von Aaliyah88 (Beitrag 2041275)
Wie kannst du dich nur ausbürgern lassen? Ich würde nieeeeemaaallllsss die deutsche Staatbürgerschaft annehmen, alleine schon wegen dem Eid den du leisten musst bei der Dokumentenübergabe.

Zurück zu deiner Frage. Es ist von Konsulat zu Konsulat unterschiedlich. Die In Frankfurt z.B. verlangen so weit ich weiß keine Übersetzung der Zusicherung. Die Kosten variieren zwischen Konsulaten. Am besten anrufen (wenn denn mal einer drann geht) oder hingehen und Fragen.



:) Was für ein Eid ???
Mir ist kein Eid bekannt !!! ;););)
Ich kenne das nur aus den USA, da wird ein Eid aufgesagt. .........



07.11.2014 10:49

Zitat:

Zitat von sorry (Beitrag 2098166)
bencede senij gibi H4 gecinenleri ilk ucaklar TR postlasin alamanya


Zeig mir doch bitte den H4 Bescheid, wonach ich hilfsbedürftig sein soll !!! DANKE !!!

PS. Ich bekomme keins, Grins :D :D :D

Tüh vah vah.........



19.12.2014 16:16

https://einleben-zweipaesse.de/faq


1. Kann jeder, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, zwei Staatsangehörigkeiten besitzen ?
Nicht jedes Kind ausländischer Eltern, das in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, kann automatisch zwei Pässe haben. Die Neuregelung gilt nur für diejenigen, die ab dem Jahr 2000 in Deutschland geboren wurden und schon mit der Geburt neben dem ausländischen Pass ihrer Eltern auch den deutschen Pass bekommen haben. Auch diejenigen, die zwischen 1990 und 2000 in Deutschland geboren wurden und auf Antrag im Jahr 2000 nach der Übergangsregelung (§ 40b StAG) eingebürgert wurden, können zwei Pässe haben, wenn sie in Deutschland aufgewachsen sind oder als weitere Staatsangehörigkeit die eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz besitzen.
Alle anderen können nur in Ausnahmefällen – wenn die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit unmöglich oder unzumutbar ist – zwei Pässe haben.

Kinder, die einen deutschen und einen ausländischen Elternteil haben können ohnehin die Staatsangehörigkeiten behalten, die sie durch ihre Abstammung von den Eltern erworben haben. Daran ändert sich nichts.

2. Wer bekommt nach dem neuen Gesetz den „Doppelpass“?

3. Was muss ich tun, wenn ich beide Pässe behalten will?

4. Ab wann gilt das neue Gesetz?

5. Was genau bedeutet nach dem Gesetz „in Deutschland aufgewachsen“?

6. Entstehen für mich Kosten, wenn ich beide Pässe behalten will?

7. Gibt es die Optionspflicht noch?

8. Wegen der bisherigen Optionsregelung musste ich mich bereits für einen Pass entscheiden – kann ich den zweiten Pass wiedererlangen?

9. Ich bin schon 22 Jahre alt, muss ich nach der neuen Regelung noch etwas unternehmen?

10. An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum neuen Gesetz habe?


Dort bitte jeweils die Nummern anklicken. :)





Hier kannst du mehr erfahren:
http://www.bundesregierung.de/Webs/B...eit/_node.html



19.12.2014 16:42

Zitat:

Zitat von Beyazguel60 (Beitrag 2102577)
https://einleben-zweipaesse.de/faq


1. Kann jeder, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, zwei Staatsangehörigkeiten besitzen ?
Nicht jedes Kind ausländischer Eltern, das in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, kann automatisch zwei Pässe haben. Die Neuregelung gilt nur für diejenigen, die ab dem Jahr 2000 in Deutschland geboren wurden und schon mit der Geburt neben dem ausländischen Pass ihrer Eltern auch den deutschen Pass bekommen haben. Auch diejenigen, die zwischen 1990 und 2000 in Deutschland geboren wurden und auf Antrag im Jahr 2000 nach der Übergangsregelung (§ 40b StAG) eingebürgert wurden, können zwei Pässe haben, wenn sie in Deutschland aufgewachsen sind oder als weitere Staatsangehörigkeit die eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz besitzen.
Alle anderen können nur in Ausnahmefällen – wenn die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit unmöglich oder unzumutbar ist – zwei Pässe haben.

Kinder, die einen deutschen und einen ausländischen Elternteil haben können ohnehin die Staatsangehörigkeiten behalten, die sie durch ihre Abstammung von den Eltern erworben haben. Daran ändert sich nichts.

2. Wer bekommt nach dem neuen Gesetz den „Doppelpass“?

3. Was muss ich tun, wenn ich beide Pässe behalten will?

4. Ab wann gilt das neue Gesetz?

5. Was genau bedeutet nach dem Gesetz „in Deutschland aufgewachsen“?

6. Entstehen für mich Kosten, wenn ich beide Pässe behalten will?

7. Gibt es die Optionspflicht noch?

8. Wegen der bisherigen Optionsregelung musste ich mich bereits für einen Pass entscheiden – kann ich den zweiten Pass wiedererlangen?

9. Ich bin schon 22 Jahre alt, muss ich nach der neuen Regelung noch etwas unternehmen?

10. An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum neuen Gesetz habe?


Dort bitte jeweils die Nummern anklicken. :)





Hier kannst du mehr erfahren:
http://www.bundesregierung.de/Webs/B...eit/_node.html


Hi beyaz,

danke für die Infos, ein nützlicher Beitrag. Allerdings ändert sich die Gesetzgebung ständig in D. Gerade was die doppelte Staatsbürgerschaft.

Vor kurzem hieß es noch, dass ein Kind, das die doppelte Staatsbürgerschaft hat, muss am 21. Geburtstag eine der beiden zwingend abgeben.
Dann haben sie das geändert und es hieß, falls zum Zeitpunkt der Geburt eines der beiden Elterteile dt. gewesen ist, darf das Kind beide behalten.

Dennoch, ich denke das ist ein Thema was viele interessiert..
:) Danke dir ;)


19.12.2014 17:14

Zitat:

Zitat von feyzade (Beitrag 2102584)


Hi beyaz,

danke für die Infos, ein nützlicher Beitrag. Allerdings ändert sich die Gesetzgebung ständig in D. Gerade was die doppelte Staatsbürgerschaft.

Vor kurzem hieß es noch, dass ein Kind, das die doppelte Staatsbürgerschaft hat, muss am 21. Geburtstag eine der beiden zwingend abgeben.
Dann haben sie das geändert und es hieß, falls zum Zeitpunkt der Geburt eines der beiden Elterteile dt. gewesen ist, darf das Kind beide behalten.

Dennoch, ich denke das ist ein Thema was viele interessiert..
:) Danke dir ;)


Gerne :)

Ich weiß, deshalb auch dieser aktuelle Beitrag direkt von der BReg.


20.12.2014 10:19

Doppelpass für 500.000 Deutsche

Ab sofort dürfen Kinder ausländischer Eltern beide Pässe behalten. Voraussetzung ist, acht Jahre in Deutschland gelebt oder sechs Jahre lang die Schule besucht zu haben.

Zitat:

Das geänderte Staatsangehörigkeitsrecht trat an diesem Samstag in Kraft. Allerdings sieht es bestimmte Auflagen vor. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums betrifft die neue Regelung etwa 500.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Von der sogenannten Optionspflicht befreit ist künftig, wer bis zum 21. Geburtstag entweder mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt oder hier sechs Jahre lang die Schule besucht hat. Das Gleiche gilt für Kinder von Migranten, die hierzulande einen Schulabschluss erworben oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Zitat:

Doppelpass begünstigt Menschen aus der Türkei und arabischen Staaten

Vor allem die in Deutschland lebenden Türken können von der Neuregelung profitieren. Geduldet wird der Doppelpass aber auch bei Migranten, deren Herkunftsländer eine Ausbürgerung nicht akzeptieren. Dazu gehören Marokko, Iran, Algerien, Syrien und die meisten lateinamerikanischen Staaten.

Das neue Gesetz gilt nicht rückwirkend, sodass Menschen, die vor 1990 geboren wurden, diese Wahlmöglichkeit nicht haben. Sie haben die Nationalität ihrer Eltern.

Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschla...s-optionszwang

23.12.2014 21:14

Zitat:

Zitat von Beyazguel60 (Beitrag 2096579)


:) Was für ein Eid ???
Mir ist kein Eid bekannt !!! ;););)
Ich kenne das nur aus den USA, da wird ein Eid aufgesagt. .........



Also ich weiss auch nix von einem Eid. Musste ich zumindest vor 20 jahren nicht erbringen. Is das neu ??

23.12.2014 22:02

Zitat:

Zitat von Pleasuree (Beitrag 2102994)
Also ich weiss auch nix von einem Eid. Musste ich zumindest vor 20 jahren nicht erbringen. Is das neu ??

Hahaha nein, nur falsche Vorstellungen ;););)




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