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SevtapTuran 17.03.2015 00:15

Ausbildungskosten/Bafögschulden
 
Sind steuerlich absetzbar.


Bundesfinanzhof
Steuerzahler sollen Ausbildung absetzen
Kosten für die Berufsausbildung sollen in der Steuererklärung Platz haben. Das meint der Bundesfinanzhof. Für viele lohnt sich ein Einspruch gegen den Steuerbescheid.
05.11.2014


Dem BFH lagen Klagen ehemaliger Studenten sowie von Piloten vor, die sich auf eigene Kosten in Höhe von rund 70.000 Euro zu Flugzeugführern hatten ausbilden lassen. Sie wollten ihre Aufwendungen für die Berufsausbildung als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen und in den folgenden Jahren mit ihren Einkommen aus der Berufstätigkeit verrechnen.

Das 2011 geänderte Einkommensteuergesetz schließt Aufwendungen für die erste Berufsausbildung aber vom Werbungskostenabzug aus. Der BFH hält dies für verfassungswidrig und erklärte, die Aufwendungen seien unter dem Aspekt der Existenzsicherung einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen. (BFH Beschlüsse vom 17. Juli 2014 VI R 2/12, VI R 8/12 u.a.)


Wer schon einen Steuerbescheid bekommen hat, sollte innerhalb einer Frist von 4 Wochen mit Berufung auf die Einschätzung des BFH Einspruch einlegen. In künftigen Steuererklärungen sollten Betroffene die Kosten für die Berufsausbildung immer als Werbungskosten angeben und darauf hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht zu ihren Gunsten urteilen wird.

lafebesi 17.03.2015 09:57

Nette Sache, nur einige Jahre zu spät :)

Freut mich für die neue Generation der Bafög-Empfänger.

24.03.2015 14:26

Zitat:

Zitat von lafebesi (Beitrag 2110210)
Nette Sache, nur einige Jahre zu spät :)

Freut mich für die neue Generation der Bafög-Empfänger.

Ister yagmur yagsin isterse dolu,
Nidem ben ummana daldiktan sonra..


P.S. Umman arapca deniz anlamina geliyor!

Denizrocky 31.03.2015 00:32

Zitat:

Zitat von SevtapTuran (Beitrag 2110201)
Sind steuerlich absetzbar.


Bundesfinanzhof
Steuerzahler sollen Ausbildung absetzen
Kosten für die Berufsausbildung sollen in der Steuererklärung Platz haben. Das meint der Bundesfinanzhof. Für viele lohnt sich ein Einspruch gegen den Steuerbescheid.
05.11.2014


Dem BFH lagen Klagen ehemaliger Studenten sowie von Piloten vor, die sich auf eigene Kosten in Höhe von rund 70.000 Euro zu Flugzeugführern hatten ausbilden lassen. Sie wollten ihre Aufwendungen für die Berufsausbildung als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen und in den folgenden Jahren mit ihren Einkommen aus der Berufstätigkeit verrechnen.

Das 2011 geänderte Einkommensteuergesetz schließt Aufwendungen für die erste Berufsausbildung aber vom Werbungskostenabzug aus. Der BFH hält dies für verfassungswidrig und erklärte, die Aufwendungen seien unter dem Aspekt der Existenzsicherung einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen. (BFH Beschlüsse vom 17. Juli 2014 VI R 2/12, VI R 8/12 u.a.)


Wer schon einen Steuerbescheid bekommen hat, sollte innerhalb einer Frist von 4 Wochen mit Berufung auf die Einschätzung des BFH Einspruch einlegen. In künftigen Steuererklärungen sollten Betroffene die Kosten für die Berufsausbildung immer als Werbungskosten angeben und darauf hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht zu ihren Gunsten urteilen wird.

VAY BE!!!!!!

19.04.2015 01:59

denizrocky nurbanu
 
Zitat:

Zitat von Denizrocky (Beitrag 2111234)
VAY BE!!!!!!

ailen burdaki seni görse veya tanisalar
seni güsüshaneye yollar zorla evlendirler
mohahahahahaa


erkeksizlikten amcigin yaniyor gahpe gümüshaneli fazilet

Lara_ 19.04.2015 12:06

Zitat:

Zitat von colaiciren (Beitrag 2112449)
ailen burdaki seni görse veya tanisalar
seni güsüshaneye yollar zorla evlendirler
mohahahahahaa


erkeksizlikten amcigin yaniyor gahpe gümüshaneli fazilet

sen nubanuyu dü$ünme ailesi ögrenirse sen kicini dü$ün,sahip cik ! onlar cok iyi bilir kimini nereye gönderecklerini

deniz1008 23.05.2015 10:06

bis alle kaan/t9 aka tony-fakers kommentare,threads,nicks auf vaybee gelöscht sind 3
 
19.04.2015, 09:37
Zitat:

Zitat von T9 (Beitrag 2112490)
gümüshaneli fazilet kim?



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