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artuss 14.10.2003 15:13

Besuchsrecht
 
Wie sieht es eigentlich aus wenn sich ein Paar trennt und das Kind noch im Mutterleib ist?

Ab den dritten Monat lebt es vom Gesetz her.
Darf dann der Vater des Kindes weiterhin mit der Mutter schlafen, denn immerhin hat er ja ein Besuchsrecht.

ute1 30.10.2003 08:03

Dt. Familienname nicht im türk.Pass
 
Bin seit 12 Jahren mit meinem Mann verheiratet.
Bei der Eheschließung beim dt. Standesamt nahm er meinen Familiennamen an. Bis heute wurde der deutsche Name nicht in seinen türk Pass eingetragen. Im Führerschein, Meldebestätigung usw. steht der dt. Nachname.
Nun habe ich eine Pauschalreise in die Türkei gebucht ohne daran zu denken, daß in seinem Pass der Türk. Name und in den Reiseunterlagen sein dt. Name steht.Das gibt doch bestimmt Schwierikkeiten bei der Einreise.

10.11.2003 11:19

Militärdienst in der Türkei
 
Hallo,
bis zum 38. Lebensjahr muß man sein Militärdienst abgeleistet haben. Dazu muß man ca. 5ooo Euro zahlen, für 4 Wochen Militätdienst. Macht man dies nicht, wird man aus der türkischen Staatsbürgerschaft rausgeschmissen. Man gilt dann als Vaterlandsverräter (vatan hain).
Mir wäre es am liebsten das Geld zu bezahlen, aber dafür nicht nach Burdur zu fahren und mir so die 4 Wochen zu sparen.
Da gibt es wohl keine Möglichkeiten, oder?
Mein Vorschlag: Wie wäre es wenn wir alle ein Protestschreiben an das Verteildigungsministerium schreiben würden?
Ich meine, was hat Türkei davon, wenn alle die Militärdienst leisten müssen, in die deutsche Staatsbürgerschft wechseln und so die 5000 Euro sparen?

aliconda 20.11.2003 22:43

Stimmt nicht! Siehe BATMAN !
 
Es wird schon länger Erdöl gefördert!
Nur hat man bis dato noch keine großen Erdölfelder gefunden!
Eine der wenigen Erdölquellen steht bei Batman (frühere Kreisstadt von Diyarbakir).
Ergo kann diese Aussage nicht stimmen.
Ciao
Al"

aliconda 20.11.2003 22:45

"TROLL" o.T.
 
ohne Text

huelya23 05.12.2003 10:51

Der Menschenfresser Prozess
 
Vor dem Landgericht Kassel hat am heutigen Mittwoch einer der spektakulärsten Fälle der deutschen Kriminalgeschichte begonnen. Der "Kannibale von Rotenburg" muss sich wegen Mordes an einem 42-jährigen aus Berlin verantworten. Er hatte ihn teilweise aufgegessen.

Die Tötung des Berliner Ingenieurs durch den heute geständigen Armin M. ist so unglaublich, dass man etwas vergleichbares auf der Welt wohl kaum finden wird.

Der Tathintergrund:
Die beiden lernten sich im Internet kennen. Das Opfer meldete sich auf die Online-Anzeige von Martin M., in der er jemanden zum Aufessen suchte. Ein Student führte später auf die Spur des Täters, der im Internet nach weiteren "Todeskandidaten" suchte. Die Polizei durchsuchte daraufhin das Anwesen des Angeklagten und fand Erschreckendes. Im Garten den Schädel und Knochen, und in der Tiefkühltruhe vier Gefrierbeutel mit Menschenfleisch. Sein Opfer hatte er angeblich auf seinen Wunsch das Geschlechtsteil abgeschnitten, um es gemeinsam zu verzehren.

Der "Kannibale von Rotenburg" meldete sich kurz vor dem Prozessauftakt beim "Kasseler Sonntagsblatt". Den Mordvorwurf bestritt er: "Wenn man will, habe ich nur Sterbehilfe geleistet", sagte Armin M. Die Tat sei "eigentlich unbegreiflich". Dass er sich darauf eingelassen habe, könne er heute noch nicht verstehen. "Ich bereue die Tötung."
Im Vorfeld der Verhandlung bestätigte übrigens ein psychiatrisches Gutachten die Schuldfähigkeit von Martin M. Die Anklage legt ihm Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes zur Last. Die bei der grausigen Tat gedrehten Videos hätten ihn sexuell erregt. Der Prozess wird mindestens bis Mitte Januar andauern.

Echt Hammer oder?

18.12.2003 10:38

Hast du denn bereits was getan
 
Hi,
hast du denn wenigstens etwas getan oder bist du nur ein Dummschwätzer?

dorade 19.12.2003 15:25

o.T.
 
Hallo yusuf du kannst noch so dich dagegen wehren da ändert sich nichts. Ich habe fast 20 jahre versucht drum herum zu kommen es hat nicht geklappt du musst das geld bezahlen und hin gehen und die 4 wochen grundausbildung absolvieren ich habe es im 2002 juli gemacht mit 39 wenn du noch mehr wissen willst melde dich bei mir

xxbeyzaxx 19.12.2003 22:23

o.T.
 
selam...
benim bildigime göre bu 5000€ yu 18 aylik askerligi yapmaman icin veriyorsun... beni sakin yanlis anlama ama nice analarin ogullari var, senin imkanin onlarda yok ,,,! sen ise sadece bir ay askerlik yapacaksin ve 5000€ ödeyeceksin, üstelik askerligin burdurda olacak, yani rahat bir askerlik gecireceksin.... nice gencler var ki doguda askerligini yapmak mecburiyetinde, cünkü ellerinde sonucta senin gibi imkanlari yok.... 5000€ fakir bir aile veremez...ve genelde fakir ailenin cocuklarinin secenekleri olmadigi icin doguda askerligini yapmak mecburiyetinde...
sakin yanlis anlama ama bence her türk vatandas askerligini yapmak gerekir...;-))
asklerik tr de yapmak istemiyorsan, o zaman patates ol:)) burda yaparsin bedavadan ,,,, ama almanyanin askerliginden ne olcek;))
bizim ordunun ceregi bile olamaz ;)))

sevgiler saygilar ;-))

21.12.2003 15:22

Die Frage ist
 
wer Verrückter ist, der Kanibale oder der, der sich auffressen hat lassen :)

aliconda 02.01.2004 20:49

Warum verrückt?
 
Kanibalismus ist doch nicht verrückt!?!
Es ist albekannt. Oder waren die chilenischen Sportler, die in den Anden einen Flugzeugabsturz hatten, "verrückt" ?

Wenn schon ist es "Pervers" und aus einer Perversion erfolgte Tötung/Mord.

Es nur "verrückt" zu nennen ist zu einfach.

05.01.2004 15:56

Danke.
 
Danke für deine ehrliche Meinung:)

Den Söz:
"...,Patates ol" kenn ich gar nicht.

05.01.2004 16:03

Wie war"s?
 
Hi,
danke für dein Antwort, ohne gleich wie andere Leute hier "belehrend" zu werden.

Darf ich fragen, was du bis jetzt unternommen hast?
Wie verliefen die 4 Wochen?

Es geht ja nicht nur ums Geld, sondern auch um die Zeit. Ich meine welcher Arbeitgeber läßt jemanden eben für 4 Wochen in der heutigen wirtschaftlichen Zeit weg. Und dann auch mit 6 monatiger Vorlaufzeit.

akdenizkusu 02.02.2004 14:26

Rentner in Deutschland
 
Hallo,

meine Großeltern pendeln zwischen der Türkei und Deutschland innerhalb eines Jahres. Was kann passieren, wenn sie länger als sechs Monate in der Türkei bleiben und dann wieder nach Deutschland einreisen. Kann sich das Landratsamt weigern die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern? Oder sogar abschieben auch wenn die Anmeldung weiterhin in Deutschland ist.

Danke für die Antworten

avukatbey 10.02.2004 07:51

Die Aufenthaltserlaubnis
 
erlischt nach § 44 Ausländergesetz, wenn der Betroffene länger als 6 Monate ausreist.

Allerdings erlischt sie nicht bei Rentnern, die eine unbefristete AE oder eine Aufenthaltsberechtigung besitzen, als Arbeitnehmer oder Selbständige länger als 15 Jahre in Deutschland gelebt haben und eine Rente in einer Höhe beziehen, daß keine Sozialhilfe nötig ist sowie Krankenversicherungsschutz haben.

Viele Grüße
avukatbey

akdenizkusu 11.02.2004 00:10

Die Aufenthaltserlaubnis
 
Hallo,

zunächst möchte ich mich für Ihre Antwort bedanken Avukatbey und habe gleichzeitig noch eine Frage zu diesem Thema. Mein Opa hat eine befristete Aufenthaltserlaubnis, meine Oma wiederum eine unbefristete AE. Das hiesse also wenn sie länger als sechs monate in der Türkei bleiben, dass die AE von meinem Opa erlischt auch wenn wenn die AE von meiner oma unbefristet ist. Darüberhinaus habe ich gehört, dass die Ausländerbehörde eine Bescheinigung ausstellt mit der man bis zu einem Jahr im Ausland bleiben kann, Stimmt dies?

Und gibt es eine Meldepflicht bei der Ausländerbehörde wann man Aus-und Einreisen will? Vielen Dank nochmal.

Mit freundlichen Grüssen
Akdeniz

avukatbey 20.02.2004 19:30

am besten
 
sprechen die Großeltern mit der Ausländerbehörde. Wenn die Großmutter eine unbefristete AE besitzt, kann der Großvater ebenfalls einen Anspruch auf die Erteilung einer AE haben. Das beste ist jedoch, sich vorsichtshalber bei der Ausländerbehörde die Genehmigung für einen längeren Türkeiaufenthalt zu holen. Dann sind sie auf der sicheren Seite.

Herzliche Grüße
avukatbey

23.02.2004 12:49

pädophilie
 
ein pädophiler der ein kind schändet bekommt in deutschland in der regel ca 5 jahre haft. für mich müsste so ein mistkerl nicht weniger haft bekommen als ein mörder, d.h. mindestens lebenslang. gut er hat nicht getötet, aber er hat dafür gesorgt das eine seele ein lebenlang unter dieser qaul leidet die er herbeigeführt hat.
wenn ich einen kinderschänder (selbstjustiz ist nix gutes) umbringen würde, würde ich lebenslang bekommen, obwohl ich der meinung bin, das er nix anderes verdient hat. ist das gerecht? er hat schließlich auch leben zerstört, bekommt aber für seine tat wesentlich weniger.

was sagt ihr zu diesem heiklen thema?

amela 29.02.2004 23:12

Arbeitszeugnis
 
Hallo,
ich hab ein schlechtes Arbeitszeugnis von meinem AG bekommen. Was kann ich jetzt alles machen?
Anwalt ist bestimmt teuer, mit wie hohen Ausgaben muss ich ca. rechnen?
Jeder Laie erkennt dass das Zeugniss schlecht ist meiner Meinung nach. Naja Fakt ist ich hatte vorher schon wenig Chancen auf eine Arbeit, mit diesem Zeugnis sind sie gleich 0. Das ist auch die einzige Berufserfahrung die ich nachweisen kann.
Ist vielleicht jemand hier der mir weiterhelfen kann ?

avukatbey 01.03.2004 17:36

wenn keine
 
Rechtsschutzversicherung oder Mitgliedschaft in einer Gewerksschaft besteht, so kann bei geringem Einkommen für eine außergerichtliche Tätigkeit beim Anwalt ein Beratungshilfeschein beantragt werden und für eine evtl. gerichtliche Tätigkeit Prozeßkostenhilfe bewilligt werden.

Im übrigen hat ein Arbeitgeber ein wohlwollendes und kein schlechtes Zeugnis auszustellen, so daß durchaus Chancen auf Durchsetzung eines besseren Zeugnisses bestehen.

Allerdings bleibt man im Arbeitsgerichtsverfahren auch dann auf den eigenen (Anwalts-)kosten sitzen, wenn man den Prozeß gewinnt.

Viele Grüße
avukatbey

amela 02.03.2004 14:50

o.T.
 
Hallo,
Danke erstmal für die infos.
Wo wird der Schein denn beantragt?
Und wie hoch ist die Kostenhilfe etwa?

Gruss
Amela

avukatbey 06.03.2004 11:32

Zuständig
 
für die Erteilung des Beratungshilfescheins ist das Amtsgericht. Dort muß das Einkommen glaubhaft gemacht werden und der Grund für die Anwaltsberatung mitgeteilt werden.

Beim Anwalt sind dann lediglich 10 EUR zu bezahlen, den Rest zahlt der Staat (allerdings nicht sehr viel!).

Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig sein, so wird über den Anwalt beim Arbeitsgericht Prozeßkostenhilfe beantragt. Auch dann zahlt, wenn das Einkommen gering genug ist, der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten.

Viele Grüße
avukatbey

zuehre 06.03.2004 23:17

o.T.
 
Danke !

tahitiannoni 07.03.2004 04:32

Tahitian Noni
 
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akdenizkusu 23.03.2004 16:43

Rentner in Deutschland
 
Guten Tag Avukatbey,

meine Großeltern haben mit dem Landratsamt gesprochen. Die Beamten dort haben gesagt, dass mein Opa keine Aufenthaltserlaubnis mehr bekommt, wenn er mehr als sechs monate im Ausland bleibt.

Selamlar

Akdenizkusu

29.03.2004 14:13

ähnlicher Fall...
 
so etwas ähnliches haben paar bekannte von uns auch durchlebt

der junge war minderjährig und hat sich sehr oft strafbar gemacht. er erst mit 8 jahren nach deutschland zwecks familienzusammenführung und wurde mit 16 abgeschoben aufgrund der straftaten. nun versucht die familie seit fast 8 jahren ihn wieder nach deutschland zurück zu bringen. es besteht jedoch keinerlei chance weil,

1. nicht in deutschland geboren
2. nur 8 jahre vor abschiebung in dt. gelebt
3. er ist nicht mehr minderjährig so dass er wg. familienzusammenführung zurückgebracht werden könnte.

das gleiche könnte doch auch in dem oben genannten fall möglich sein.

der anwalt hätte nur gesagt er könne nach dt. wieder zurückkommen, wenn er mit einer eu-bürgerin heiraten würde dann wäre es wieder familienzusammenführung

akdenizkusu 06.04.2004 19:11

Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaub
 
Hallo,

kann mir jemand sagen wann man Deutschland verlassen muss wenn die Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert wird aufgrund längeren Aufenthalts im Ausland als sechs monate. Sofort nachdem Datum des letzten Aufenthaltstages im Pass?

Danke

Akdeniz

15.04.2004 22:28

Du bist Kind Gottes
 
und als solche hast du nicht das Recht das Leben eines Menschen zu nehmen, über welches Gott berechtigt ist.

Wie wäre es mit der Alternative:

Soziale Anstalt?
Therapie?
Fürsorge?
Belehrung?
Bestrafung, in dem man ihm die BedürfnissTilgenden Ding begrenz?
verdienen lässt (für die ganz Krassen)?

Wäre somit deine Rache gestillt=?

cashmere 16.05.2004 18:02

EINSPRUCH ;) falsches forum... o.T.
 
ohne Text

22.05.2004 19:11

Ne zaman sorumlular cezalarini cekecek?
 
ohne Text

22.05.2004 19:11

-ler??
 
<a href="redirect.jsp?url=http://uhpdistro.webcindario.com/tortura%20irak.htm" target="_blank">http://uhpdistro.webcindario.com/tortura%20irak.htm</a>

23.05.2004 03:04

Interessanter Artikel über den 3. WK:
 
<a href="redirect.jsp?url=http://www.herbertmasslau.de/pageID_562061.html" target="_blank">http://www.herbertmasslau.de/pageID_562061.html</a>

alibey28 24.05.2004 17:02

Scheidung nach 6 Monaten
 
Hallo,

welche ansprüche hat eigentlich meine Frau nach 6 Monaten Ehe ? (ja ja ich weiß stets sollst du gut überlegen wehn man(n) sein ja wort gibt). Hat sie ansprüch auf unterhalt ? (Keine Kinder vorhanden). Hat sie anspruch auf mein (vorher) gespartes? Anspruch auf (vorher ) erworbenes Wohneigentum ?

Gruß

kheidi 30.05.2004 21:15

Welche AE hat er?
 
Hey,

er hat doch bestimmt schon längst eine unbefristete AE, oder?
Dann wäre es doch machbar, das die ABH in der AE reinschreibt verh. ... (halt den dtsch. Namen).
So läuft´s auf alle Fälle bei unserer ABH, auch wenn der Pass weiterhin auf den Geburtsnamen lautet.

Gruß

kheidi 30.05.2004 21:28

Glaube kaum, dass das klappen wird.. o.T
 
ohne Text

coltrane 12.06.2004 11:48

Also, ehrlich!
 
Hab selten so ein scheiss gelesen.
Gott, hab erbarmen mit uns und vor allem mit den volldeppen!!

cannero 15.06.2004 13:13

Besuchsrecht
 
meine Frau besitzt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Wir möchten, daß ihre Mutter uns länger als die per Tourist Visa gültigen 3 Monate besuchen kann. Zudem sind die Beantragungen für ein Tourist Visa meines Erachtens unmöglich. Unfreundliche, patzige, selbstherrliche, arrogante etc. Mitarbeiter beim deutschen Konsulat. Unendlich lange Wartezeiten sowie kunstlich aufgebaute Schikanen, so fordern die jetzt u.a. 4 Passbilder in schwarz-weiß .-). All dies habe ich persönlich erlebt und konnte meinen Augen nicht trauen, was da abgeht.Kann uns jemand über seine Erfahrungen mit dem längeren Besuchsrecht berichten bzw., wo wir uns kompetent beraten lassen können? Merci im voraus.
Ich würde mich nicht scheuen, eine Initiative zu gründen, damit der Öffentlichkeit und den selbstherrliche Politikern hierzulande einmal die Misstände der Botschaften/Konsulate aufgezeigt werden.

02.07.2004 21:50

Die dauer der Ehe spielt keine Rolle.
 
Wenn sie selber vor der Ehe nicht gearbeitet hatte und auch jetzt nicht arbeitet, du aber schon, hat sie natürlich Anspruch auf Unterhalt.

Aber wieviel das sein wird, weiss ich nicht. Das kann dir ein Anwalt sagen :)

kheidi 04.07.2004 19:42

Das kann schwer werden...
 
glaube kaum, dass das möglich wird, dass die Mutter länger als die 3 Monate Besuchsvisum bleiben kann. Die Ausländerbehörde wird da nicht mitmachen, heißt ja auch "Besuchsvisum" und der Gesetzgeber hat sich gedacht, dass 3 Monate als Besuch ausreichen müssen. Und dass sich die Botschaft so anstellt ist manchmal echt nicht verständlich, andererseit sorgen die auch mit nur kurz erteilten Visa dafür, dass die Leute auch wieder in ihre Heimat zurückkehren.
Gruß kheidi

5xinformatikerx5 21.07.2004 14:41

askerlik...ve geri dönüs...
 
slm lar,
bu siteye bazi sebepler cercevesinde yeni üye oldum.
ben iki tane konuya temas etmek istiyorum.

ilk konu:

ben meslek egitimine basvurmak istiyorum.bu meslek egitimine basvurmak icin yabanci yada türk basvuranlarin askerligini yapmis yada muaf olmalarini istiyorlar.o meslek icin giris sartlarindan bir tanesi.
sizde biliyorsunuzki bedelli askerlikten yararlanabilmek icin almanyada 3 yil boyunca calismak gerekiyor,daha detayina girersek 36 ay boyunca rentenversicherunga primin ödenmesi gerekiyor.
ben simdiye kadar ögrenci oldugumdan dolayi 3 yil gibi calisma imkanim olmadi dogal olarak...
bu duruma cözüm olarak ne önerirsiniz? yada bir cözüm yolu varmidir? böyle durumla hic karsilastiniz mi yada duydunuz mu ?

ikinci konu:

babam burda burda isciydi.1998 yilinda babam rahmetli oldu.
1998 yilindada annem ve ben türkiyeye kesin dönüs yaptik.yani annemin ve benim oturma izni iptal oldu.
daha sonra yani 2002 yilinda ben pismanlik yasasindan(wiederkehr option) faydalanarak tekrar almanyaya giris yaptim.suan annem türkiyede ve dul ayligi aliyor.
annemi tekrar buraya getirme imkanim varmi?suan kendisininde saglik sorunlari var.
bunun icin bir cikis yolu varmidir ?
cevabiniz icin sabirsizlaniyor ve tesekkür ediyorum.
saygilarimla informatiker


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