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amela 02.03.2004 14:50

o.T.
 
Hallo,
Danke erstmal für die infos.
Wo wird der Schein denn beantragt?
Und wie hoch ist die Kostenhilfe etwa?

Gruss
Amela

avukatbey 06.03.2004 11:32

Zuständig
 
für die Erteilung des Beratungshilfescheins ist das Amtsgericht. Dort muß das Einkommen glaubhaft gemacht werden und der Grund für die Anwaltsberatung mitgeteilt werden.

Beim Anwalt sind dann lediglich 10 EUR zu bezahlen, den Rest zahlt der Staat (allerdings nicht sehr viel!).

Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig sein, so wird über den Anwalt beim Arbeitsgericht Prozeßkostenhilfe beantragt. Auch dann zahlt, wenn das Einkommen gering genug ist, der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten.

Viele Grüße
avukatbey

zuehre 06.03.2004 23:17

o.T.
 
Danke !

tahitiannoni 07.03.2004 04:32

Tahitian Noni
 
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akdenizkusu 23.03.2004 16:43

Rentner in Deutschland
 
Guten Tag Avukatbey,

meine Großeltern haben mit dem Landratsamt gesprochen. Die Beamten dort haben gesagt, dass mein Opa keine Aufenthaltserlaubnis mehr bekommt, wenn er mehr als sechs monate im Ausland bleibt.

Selamlar

Akdenizkusu

29.03.2004 14:13

ähnlicher Fall...
 
so etwas ähnliches haben paar bekannte von uns auch durchlebt

der junge war minderjährig und hat sich sehr oft strafbar gemacht. er erst mit 8 jahren nach deutschland zwecks familienzusammenführung und wurde mit 16 abgeschoben aufgrund der straftaten. nun versucht die familie seit fast 8 jahren ihn wieder nach deutschland zurück zu bringen. es besteht jedoch keinerlei chance weil,

1. nicht in deutschland geboren
2. nur 8 jahre vor abschiebung in dt. gelebt
3. er ist nicht mehr minderjährig so dass er wg. familienzusammenführung zurückgebracht werden könnte.

das gleiche könnte doch auch in dem oben genannten fall möglich sein.

der anwalt hätte nur gesagt er könne nach dt. wieder zurückkommen, wenn er mit einer eu-bürgerin heiraten würde dann wäre es wieder familienzusammenführung

akdenizkusu 06.04.2004 19:11

Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaub
 
Hallo,

kann mir jemand sagen wann man Deutschland verlassen muss wenn die Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert wird aufgrund längeren Aufenthalts im Ausland als sechs monate. Sofort nachdem Datum des letzten Aufenthaltstages im Pass?

Danke

Akdeniz

15.04.2004 22:28

Du bist Kind Gottes
 
und als solche hast du nicht das Recht das Leben eines Menschen zu nehmen, über welches Gott berechtigt ist.

Wie wäre es mit der Alternative:

Soziale Anstalt?
Therapie?
Fürsorge?
Belehrung?
Bestrafung, in dem man ihm die BedürfnissTilgenden Ding begrenz?
verdienen lässt (für die ganz Krassen)?

Wäre somit deine Rache gestillt=?

cashmere 16.05.2004 18:02

EINSPRUCH ;) falsches forum... o.T.
 
ohne Text

22.05.2004 19:11

Ne zaman sorumlular cezalarini cekecek?
 
ohne Text


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