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aliconda 02.01.2004 20:49

Warum verrückt?
 
Kanibalismus ist doch nicht verrückt!?!
Es ist albekannt. Oder waren die chilenischen Sportler, die in den Anden einen Flugzeugabsturz hatten, "verrückt" ?

Wenn schon ist es "Pervers" und aus einer Perversion erfolgte Tötung/Mord.

Es nur "verrückt" zu nennen ist zu einfach.

05.01.2004 15:56

Danke.
 
Danke für deine ehrliche Meinung:)

Den Söz:
"...,Patates ol" kenn ich gar nicht.

05.01.2004 16:03

Wie war"s?
 
Hi,
danke für dein Antwort, ohne gleich wie andere Leute hier "belehrend" zu werden.

Darf ich fragen, was du bis jetzt unternommen hast?
Wie verliefen die 4 Wochen?

Es geht ja nicht nur ums Geld, sondern auch um die Zeit. Ich meine welcher Arbeitgeber läßt jemanden eben für 4 Wochen in der heutigen wirtschaftlichen Zeit weg. Und dann auch mit 6 monatiger Vorlaufzeit.

akdenizkusu 02.02.2004 14:26

Rentner in Deutschland
 
Hallo,

meine Großeltern pendeln zwischen der Türkei und Deutschland innerhalb eines Jahres. Was kann passieren, wenn sie länger als sechs Monate in der Türkei bleiben und dann wieder nach Deutschland einreisen. Kann sich das Landratsamt weigern die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern? Oder sogar abschieben auch wenn die Anmeldung weiterhin in Deutschland ist.

Danke für die Antworten

avukatbey 10.02.2004 07:51

Die Aufenthaltserlaubnis
 
erlischt nach § 44 Ausländergesetz, wenn der Betroffene länger als 6 Monate ausreist.

Allerdings erlischt sie nicht bei Rentnern, die eine unbefristete AE oder eine Aufenthaltsberechtigung besitzen, als Arbeitnehmer oder Selbständige länger als 15 Jahre in Deutschland gelebt haben und eine Rente in einer Höhe beziehen, daß keine Sozialhilfe nötig ist sowie Krankenversicherungsschutz haben.

Viele Grüße
avukatbey

akdenizkusu 11.02.2004 00:10

Die Aufenthaltserlaubnis
 
Hallo,

zunächst möchte ich mich für Ihre Antwort bedanken Avukatbey und habe gleichzeitig noch eine Frage zu diesem Thema. Mein Opa hat eine befristete Aufenthaltserlaubnis, meine Oma wiederum eine unbefristete AE. Das hiesse also wenn sie länger als sechs monate in der Türkei bleiben, dass die AE von meinem Opa erlischt auch wenn wenn die AE von meiner oma unbefristet ist. Darüberhinaus habe ich gehört, dass die Ausländerbehörde eine Bescheinigung ausstellt mit der man bis zu einem Jahr im Ausland bleiben kann, Stimmt dies?

Und gibt es eine Meldepflicht bei der Ausländerbehörde wann man Aus-und Einreisen will? Vielen Dank nochmal.

Mit freundlichen Grüssen
Akdeniz

avukatbey 20.02.2004 19:30

am besten
 
sprechen die Großeltern mit der Ausländerbehörde. Wenn die Großmutter eine unbefristete AE besitzt, kann der Großvater ebenfalls einen Anspruch auf die Erteilung einer AE haben. Das beste ist jedoch, sich vorsichtshalber bei der Ausländerbehörde die Genehmigung für einen längeren Türkeiaufenthalt zu holen. Dann sind sie auf der sicheren Seite.

Herzliche Grüße
avukatbey

23.02.2004 12:49

pädophilie
 
ein pädophiler der ein kind schändet bekommt in deutschland in der regel ca 5 jahre haft. für mich müsste so ein mistkerl nicht weniger haft bekommen als ein mörder, d.h. mindestens lebenslang. gut er hat nicht getötet, aber er hat dafür gesorgt das eine seele ein lebenlang unter dieser qaul leidet die er herbeigeführt hat.
wenn ich einen kinderschänder (selbstjustiz ist nix gutes) umbringen würde, würde ich lebenslang bekommen, obwohl ich der meinung bin, das er nix anderes verdient hat. ist das gerecht? er hat schließlich auch leben zerstört, bekommt aber für seine tat wesentlich weniger.

was sagt ihr zu diesem heiklen thema?

amela 29.02.2004 23:12

Arbeitszeugnis
 
Hallo,
ich hab ein schlechtes Arbeitszeugnis von meinem AG bekommen. Was kann ich jetzt alles machen?
Anwalt ist bestimmt teuer, mit wie hohen Ausgaben muss ich ca. rechnen?
Jeder Laie erkennt dass das Zeugniss schlecht ist meiner Meinung nach. Naja Fakt ist ich hatte vorher schon wenig Chancen auf eine Arbeit, mit diesem Zeugnis sind sie gleich 0. Das ist auch die einzige Berufserfahrung die ich nachweisen kann.
Ist vielleicht jemand hier der mir weiterhelfen kann ?

avukatbey 01.03.2004 17:36

wenn keine
 
Rechtsschutzversicherung oder Mitgliedschaft in einer Gewerksschaft besteht, so kann bei geringem Einkommen für eine außergerichtliche Tätigkeit beim Anwalt ein Beratungshilfeschein beantragt werden und für eine evtl. gerichtliche Tätigkeit Prozeßkostenhilfe bewilligt werden.

Im übrigen hat ein Arbeitgeber ein wohlwollendes und kein schlechtes Zeugnis auszustellen, so daß durchaus Chancen auf Durchsetzung eines besseren Zeugnisses bestehen.

Allerdings bleibt man im Arbeitsgerichtsverfahren auch dann auf den eigenen (Anwalts-)kosten sitzen, wenn man den Prozeß gewinnt.

Viele Grüße
avukatbey


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