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22.09.2003 20:58

IFNO: Kein Support mehr für W98 und WME
 
Microsoft stellt den Support für Windows 98 und ME ein



Microsoft stellt wie geplant den Support für Windows 98 und ME derzeit ein, wobei Windows 98 bereits ausgelaufen ist, während Windows ME zum Jahresende keine neuen Patches mehr bekommen wird.





Lebenszyklus

Für Microsoft ist dies keine kurzfristige Entscheidung, allgemein haben MS-Produkte einen Lebenszyklus von fünf Jahren, danach wird der Support eingestellt. Unternehmen können diesen Supportzyklus allerdings über einen speziellen Wartungsvertrag um 2 Jahre verlängern, doch nach 7 Jahren ist in jedem Fall das Ende erreicht.

Für die Benutzer bedeutet dies allerdings nicht, dass ab sofort keine Patches über die Update-Funktion mehr downloadbar sind. Auch weiterhin kann man sich die alten Updates herunterladen, es werden lediglich keine neuen Updates mehr erstellt.

Wurmgefahr

Für die Sicherheit des PCs ist dies allerdings nicht sonderlich dienlich. Wird eine neue Sicherheitslücke zum Einschleusen eines Wurms entdeckt, so muss man sich mittels eines Virenscanners und einer Firewall schützen - ein Update von Microsoft gibt es in diesem Fall nicht.

Wer daher auch weiterhin Windows 98 und ME einsetzen möchte, gerade in Spielerkreisen sind beide Systeme recht beliebt, der sollte dafür einen reinen Offline-Rechner nutzen. Das moderne Internet mit seinen Gefahren ist über Windows 2000 und XP zukünftig deutlich sicherer ansprechbar.


Quelle: onlinekosten.de

kerem26 08.10.2003 10:49

Steganos - Internet Anonym
 
Internet Anonym 5 von Steganos ist die Software zu empfehlen?

soll man oder soll man lieber die Finger von lassen?

08.10.2003 11:09

testbericht
 
<a href="redirect.jsp?url=http://www.ciao.com/Steganos_3_Security_Suite__628127


scheint" target="_blank">http://www.ciao.com/Steganos_3_Security_Suite__628127


scheint</a> also nueztlich zu sein.. hm

08.10.2003 11:09

ehm:) .. link
 
<a href="redirect.jsp?url=http://www.ciao.com/Steganos_3_Security_Suite__628127" target="_blank">http://www.ciao.com/Steganos_3_Security_Suite__628127</a>

piskopat 09.10.2003 18:49

Vorsicht Fake-Mail
 
Da verschickt jemand wieder Fake-Mails, um an die Passwörter der User dran zu kommen, Paßwort bloß nicht ändern:



"Absender: communitymaster@vaybee.com

Datum: 09.10.2003 17:02:30

Betreff: Passwortänderung

Hallo Lieber Vaybee!-User,

wegen einem Serverausfall sind von einigen Vaybee!-Usern die Userdatenbank
verloren gegangen. Unteranderem ist deine Datenbank auch verloren gegangen.

Die Nebenwirkung vom Ausfall ist, dass die Passworteingabe eventuell heute
Abend nicht mehr möglich ist, da dein Passwort vom Server nicht erkannt werden
wird.

Wegen diesen Unannehmlichkeiten
entschuldigen wir uns und bitte dich umgehen dein Passwort zu ändern.

Vorgehensweise

---------------------------------------------------------------------------------
Deine erste Aufgabe besteht darin dein Passwort umzuändern in
´Vaybeechat2003´.
Danach loggst du dich aus und wählst dich mit diesem Passwort wieder ein.

Du benutzt dieses Passwort bis du eine Mail bekommst wo drin steht, dass du
dein Passwort selbstständig auswählen kannst.

Wenn du nicht umgehend dein Passwort in ´Vaybeechat2003´ umänderst, kann es
vorkommen das dein Nick gelöscht wird.

---------------------------------------------------------------------------------

Wir bitten um Verständnis


Einen Ansprechpartner findest du unter dem Nick ´unbool´

MfG
Vaybee.de AG"

09.10.2003 19:15

100%
 
buna inanan da baya salak vardir burda .. kesinlikle :))

09.10.2003 19:31

Gegebener Anlass....
 
HAllo Liebe Kollegen.


Ihr wisst ja alle, dass Vaybee nie so vorgehen würde.

und überhaubt. kein anderer Anbieter, sei es T-online oder ICQ
Nie Passwörter senden.

09.10.2003 19:38

Vorsicht vor Patches via Mail
 
Hier hab ich ein Artikel gefunden,
wie die Gauner neuerdings vorgehen.




Durch einen Trojaner sind derzeit die Nutzer des Norton Antivirus-Pakets von Symantec gefährdet, da ein Trojaner sich als Update ausgibt.





Trojaner für Virusprogramm

Das kleine Programm kommt per Mail zu den Opfern und nennt sich Sdbot.18976. Dabei tarnt sich der ungewünschte Gast als Update für das beliebte Antivirus-Programm "Norton Antivirus" aus dem Hause Symantec. Gerade unerfahrene Nutzer des Schutzprogramms dürften daher schnell auf den Trojaner reinfallen.

Der Trojaner setzt sich nach der Aktivierung in Windows fest und baut eine IRC-Verbindung auf. Über ihn lässt sich der Rechner für DoS-Attacken fernsteuern, ebenso kann man ein Programm auf den Rechner laden und dort ausführen.

Inzwischen gibt es für alle großen Schutzprogramme ein Update - natürlich über die internen Updateprogramme und nicht per Mail, denn nur dann kann man sicher sein, dass es sich nicht um einen ungewünschten Computergast handelt.




---
Also es werden grundsätzlich nie Patches oder Securty packs weder von norton noch von Microsoft verschickt.

kommt auch nie auf die Idee, Bill Gates würde euch eine Email schreiben.


schönen abend kollegen.

10.10.2003 01:28

Festplatten-Airbag !!!
 
So bekloppt sich das auch anhören mag....
das gibts tatsächlich ;-D

<a href="redirect.jsp?url=http://www.chip.de/news/c_news_10978100.html" target="_blank">http://www.chip.de/news/c_news_10978100.html</a>

davar 10.10.2003 10:06

wieso?
 
ich hab jetzt mein passwort geändert. ich kann mich aber gar nicht mehr in vaybee einloggen..

moment mal.. dann bin ich ja gar nicht hier.. ;o)

aber mal ehrlich.. wer kommt denn auf solch eine idee? eine datenbank ist verlorengegangen, aber ich bekomme eine mail, und lese sie auch noch nachdem ich mich ohne probleme eingeloggt hab.. hehe.. ganz schön logisch :o)

losmuertos 10.10.2003 17:55

Verhalten bei Hausdurchsuchungen
 
Eine Hausdurchsuchung an sich ist eine Verletzung deines grundgesetzlich garantierten Rechts auf Privatsphaere (GG Art.13, Abs. 1, Wortlaut: "Die Wohnung ist unverletzlich."), die Polizei darf also auf keinen Fall nach Gutduenken deine Wohnung betreten, wenn die Beamten das unrechtmaessig tun wuerden, wuerden sie sich selbst des Hausfriedensbruchs strafbar machen. Da jeder Eingriff in ein Grundrecht nur durch den Richter erfolgen darf, muss jede HD erst durch einen Richter angeordnet werden. Er stellt den Hausdurchsuchungsbefehl (HDB) aus, der der Polizei die Befugnis gibt entsprechend aufgezaehlte Lokalitaeten (Zimmer, ganze Wohnung, Garage, Dachboden, Fahrzeug, Haus) nach Beweisen zu durchsuchen. Eine Ausnahme, die s.g. "Gefahr im Verzuge", tritt ein, wenn der Umweg ueber den Richter einen nicht wiedergutzumachenden Zeitverlust fuer die Strafverfolgung bedeuten wuerde, sei es, dass ein Gefangener in deine Wohnung fluechtet oder in deiner Wohnung vermutete Beweise schon wenige Stunden spaeter beiseite geschafft sein koennten - in diesem Fall darf die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl handeln (wohlgemerkt, es handelt sich um eine Ausnahme, die gut begruendet werden muss).

Aber auch der Durchsuchungsbefehl ist kein Persilschein fuer die Polizeibeamten, sie sind an strenge Bestimmungen gebunden, z.B. nachts sind Durchsuchungen verboten! Die Nachtzeit ist wie folgend definiert: 1. April - 30. September : 21:00 - 4:00 und 1. Oktober - 31. Maerz : 21:00 - 6:00. Natuerlich gilt auch hier die Ausnahme fuer "Gefahr im Verzuge".

Wenn also die Staatsgewalt an der Tuer klingelt (meistens gegen 9-11 Uhr morgens), fragst du cool (der Hausherr) nach dem Hausdurchsuchungsbefehl. Wenn sie einen haben, LIEST DU IHN DIR GENAU DURCH, die Beamten warten waehrenddessen VOR der Tuer. Aus der Lektuere erfaehrst du welche Raeume durchsucht werden duerfen, und welchen Zweck die Durchsuchung hat. So kannst du waehrend der Durchsuchung KONTROLLIEREN ob sich die Beamten an die ihnen durch den Richter uebertragenen Befugnisse halten. Du hast das Recht alles fuer dich zu protokollieren, auch wenn es nur fuer dich ist, ist es manchmal hilfreich.

Wenn die Polizei wider Erwarten keinen schriftlichen HDB hat (bei "Gefahr im Verzug"), hast du das Recht zu erfahren welcher Tat du verdaechtigt wirst und zu welchem Zweck die HD stattfinden soll. AUF KEINEN FALL DARFST DU DEINE MUENDLICHE ZUSTIMMUNG ZUR DURCHSUCHUNG GEBEN! Wenn du das tust dann hast du, als freier Buerger, dich mit dem Eingriff in dein Grunderecht einverstanden erklaert, und die Beamten haben sich aller Formalien elegant entledigt, obwohl sie keinen HDB hatten.

Wenn du also keinen Durchsuchungsbefehl praesentiert bekommst musst du LAUT UND DEUTLICH DER DURCHSUCHUNG WIDERSPRECHEN. Falle nicht auf die Masche herein: "Sie haben doch nichts dagegen, dass wir uns etwas im Haus umsehen?" oder Aehnliches. Wenn die Beamten trotzdem eine HD durchfuehren wollen, so muessen sie das gegen deinen Willen tun, das kann sich spaeter als ein Vorteil fuer dich erweisen. Das ist auch ein Punkt wo du auch deine Wohngemeinschaft aufklaeren solltest - fuer den Fall, dass du nicht daheim bist.

Wie du siehst, kannst du bereits hier eine potentielle Durchsuchung abblocken. Du solltest, wie die Staatsgewalt auch, bei allem hoeflich aber entschieden bleiben. Ein paar Worte zum Sonderfall, dass nicht die Polizei sondern z.B.: das BAPT (Bundesamt fuer Post und Telekommunikation) wegen nicht zugelassener Sendeanlagen (Scanner, Amateurfunk, Ueberschreiten der Sendekraft bei CB-Funk, Brenner, Betreiben von Packet-Radio auf anderen Kanaelen als vorgesehen) zu Besuch kommt. Du musst sie nicht in die Wohnung lassen! Sage ihnen, dass du keine solchen Anlagen betreibst, sie werden dann gehen. Wenn du sie allerdings hereinlaesst, und sie finden betriebsbereite Amateurfunkanlagen, fuer die du keine Lizenz hast, nehmen sie es mit, und du siehst es nie mehr wieder.

Naechster Schritt, was duerfen die Beamten waehrend der HD mit deiner Wohnung anstellen? Grundsaetzlich duerfen sie nur das was im HDB steht, insbesondere nur aufgezaehlte Raeumlichkeiten durchsuchen. Aufraeumen muessen sie allerdings nicht, sie duerfen aber keine Sachen beschaedigen. Du hast das Recht bei jeder Unklarheit nachzufragen und die Beamten, an den durch den Richter gestellten Rahmen, zu erinnern, davon solltest du bei Bedarf Gebrauch machen (was stand im HDB, vs. was tun die Beamten?)! Lass dich nicht voreilig entmuendigen. Vor allem hast du das Recht, eine (oder mehr) durch dich bestimmte Person(en), als Zeugen bei der Durchsuchung hinzuzuziehen, z.B.: einen Nachbarn. Wenn kein Staatsanwalt bei der HD dabei ist (normal), dann muss ein Zeuge dabei sein. Oft machen sich es sich die Polizei einfach, und benennen einen Mitarbeiter als Zeugen. Seltsamerweise durchsucht er aber ebenfalls - was man sich nicht bieten lassen sollte. Fragt wer bei der Durchsuchung als Zeuge hinzugezogen ist, und dann schreitet ein wenn er sich beteiligt! Wenn sie einer wenig sind brauchen sie laenger und es kostet sie mehr Nerven - was dazu fuehrt das sie die Lust verlieren und nicht alles oder nicht so gruendlich durchsuchen (Praxiserfahrung

Weiter sind deine Freiheitsrechte waehrend der Durchsuchung NICHT eingeschraenkt, d.h. du darfst dich in der Wohnung FREI bewegen und telefonieren, z.B.: deinen Anwalt oder Freund anrufen. Die Kripo sagt gerne "Bitte setzen sie sich hier hin und verhalten sie sich ruhig" damit man im Auge der Beamten bleibt und nicht heimlich etwas beseitigen kann und sie nicht stoert - wehre dich dagegen, beziehe dich auf die StPO! Zettel und Notizen Die Beamten duerfen zwar alle Gegenstaende und Schriftstuecke in der Wohnung *sichten* aber keine Schriftstuecke *lesen* (Schutz der Privatsphaere). Sollten sie das widerrechtlich doch tun, sagst du einfach "Entsprechend des Paragraphen 110 der Strafprozessordung verbiete ich Ihnen alle gefundenen Schriftsteucke zu lesen." Nur der Staatsanwalt darf sie lesen und auswerten. Vorsicht, wenn du die Beamten nicht selbst auf dieses Verbot hinweist, werden sie spaeter sagen du waerest stillschweigend mit ihrer Handhabe einverstanden. Beachte hier, dass die meisten Staatsanwaelte weit weniger Verstaendnis von computer-relevantem Material (Passwoerter, Dialups, CCs, PBXen, Notizen, sensitive Daten, 0130 Nummern) haben als inzwischen eintrainierte Durchsuchungsbeamte.

Lass sie keine Sortierarbeit fuer den Staatsanwalt - und zu deinem Nachteil - machen! Schliesslich kannst du darauf bestehen, dass alle Papiere in deinem Beisein versiegelt werden (empfehlenswert) - es hat zudem den Vorteil, dass du beim Brechen des Siegels vom Staatsanwalt selbst anwesend sein musst, was hilft die Auswertung der Durchsuchung zu verzoegern.

Das Durchsuchungsprotokoll Im Falle, dass die Durchsuchungsbeamten keinen HDB hatten, darfst du nach der Durchsuchung eine schriftliche Mitteilung, die den Grund und die verdaechtige Straftat enthaelt, verlangen. Neben dieser wird auf jeden Fall ein Protokoll mit allen Daten (Personalien, Zeit, Liste beschlagnahmter Gegenstaende) erstellt. Die Beamten verlangen meistens spaeter deine Unterschrift darunter - dazu bist du aber gesetzlich NICHT verpflichtet, am besten laesst du es sein, ein Nachteil kann dir aus der Weigerung nicht gemacht werden. Auf jeden Fall hast du das Recht das Schriftstueck sorgfaeltig durchzulesen, und eine Erklaerung nach allem zu verlangen, was du nicht auf Anhieb verstehst.

SEHR WICHTIG: Auf dem Protokollblatt werden an einigen Stellen Kreuze gemacht, die aussagen, ob der Hausherr mit der HD einverstanden war oder nicht, und ob die mitgenommenen Gegenstaende *freiwillig herausgegeben* wurden oder erst *beschlagnahmt* werden mussten. ACHTE DARAUF, dass die Kreuze bei "NICHT EINVERSTANDEN" und "NICHT FREIWILLIG" stehen! Das ist deine groesste Chance die beschlagnahmten Computer/Hardware/Disks jemals wiederzubekommen! Wichtig ist vor allem aufzupassen was der leitende Beamte sagt! Es wird auf jeden Fall bei der Ueberreichung des Zettels zum Unterschreiben der Satz kommen "Machen Sie hier ein Kreuz und unterschreiben Sie da." - falle nicht darauf herein! Im allgemein beim Umgang mit der Staatsgewalt, also auch hier gilt, alles was du den Polizeibeamten erlaubst, ob freiwillig oder aus deiner eingeschuechterten Lage heraus und angesichts der geballten Staatsmacht, braucht keiner Rechtfertigung der Polizeibeamten, also auch keiner nachtraeglichen richterlichen Ueberpruefung. Falsches Zuvorkommen ist hier fehl am Platze und bringt dir keinerlei Vorteile!

Um nochmal zu unterstreichen, wenn die Durchsuchung ohne Durchsuchungs- befehl stattfindet wirst du sogar ausdruecklich gefragt, ob du mit der Mitnahme (Sicherstellung) der Gegenstaende einverstanden bist - DIES MUSST DU UNBEDINGT VERNEINEN. Diese Haltung solltest du waehrend der gesamten Durchsuchung beibehalten, um keine Missinterpretationen deines (nonverbalen) Verhaltens zuzulassen! Was die evtl. mitgenommenen Gegenstaende angeht, bestehe darauf, dass alles auf der Liste genauestens und differenziert beschrieben ist! Um direkt aus einem Rechtsberater zu zitieren: "Der Betroffene hat KEINE Veranlassung, den Polizeibeamten die Muehe zu ersparen, die einzelnen Gegenstaende und den Fundort in der Wohnung so exakt wie moeglich zu beschreiben." Das ist nicht immer einfach aber ich ermutige dich dazu, das Gesetz ist hier eindeutig auf deiner Seite. Deine widersprechende Haltung ist, wie ich sagte, die EINZIGE Chance ueberhaupt deine Hardware in annehmbarer (unter 6 Monaten) zurueckzubekommen. Dies geht so: wenn du widersprochen hast, muss von der Polizei innerhalb von drei Tagen eine Bestaetigung beim zustaendigen Amtsrichter eingeholt werden (egal ob ein HDB vorhanden war oder nicht). Der Richter wird also die Gruende fuer die bereits erfolgte HD ueberpruefen, sollten sie nicht ausreichend gewesen sein, muss die Polizei dir alles herausgeben. Damit nichts in Vergessenheit geraet, kannst du dich direkt an den zustaendigen Amtsrichter wenden und eine "richterliche Entscheidung ueber die Rechtmaessigkeit der Beschlagnahme" beantragen. Ausnahme bei Postsendungen auf der Post, sie sind fuer die Polizei tabu, beschlagnahmt werden duerfen sie nur vom Richter und bei Gefahr im Verzug nur vom Staatsanwalt.

Nach der Durchsuchung Ich empfehle dir, dass du sofort, nachdem die Beamten Tschuess gesagt haben, deinen Anwalt anrufst, damit er Einspruch gegen die Durchsuchung einlegen kann. Sage, dass du die Computer fuer deine Arbeit dringend benoetigst. Wenn die Sache gutgeht dann hast du nach 1-3 Monaten deine Hardware wieder. Vereinbare mit dem Anwalt, das du ihn nach BRAGO bezahlst, das ist guenstiger fuer dich. Kostenpunkt ca. 500 DM im Vorverfahren, es beinhaltet alles, Briefverkehr, Telefonate, Kopien etc. bis das Verfahren eroeffnet wird. Nimmst du dir keinen Anwalt erhaelst du a.) keine Akteneinsicht (weisst also nicht wie sie auf dich gekommen sind und bei wem sie folglich noch vorbeikommen - sowie was sie bei dir gefunden haben) und b.) kann es sein, dass du das beschlagnahmte Material nie mehr wiedersiehst. Allemal besser als dass die Sachen irgendwo als Beweise fuer Jahre verschwinden. Sollte es zu einem Verfahren kommen brauchst du auf jeden Fall einen Anwalt, die Kosten nach BRAGO liegen bei ca. 800-900 DM.

Am besten hoerst du dich noch vor der Durchsuchung um, welcher Rechtsanwalt Erfahrung hat und notierst dir seine Telefonnummer/Urlaubszeiten. Du kannst auch beim Ordnungsamt (beim Rathaus) nach DV-erfahrenen Anwaelten fragen. Dort bekommst du auch, wenn du minderbemittelt bist, einen s.g. Rechtsberatungsschein, der dich berechtigt, beim Anwalt deines Vertrauens eine Rechtsberatung (keine gerichtliche Vertretung) einzuholen, sein Honorar wird aus der Landeskasse beglichen.

Ein paar Worte noch zur Aufklaerung deiner Familie. Die meisten von euch leben noch bei den Eltern oder in Wohngemeinschaften. Als H/P/A Dude musst du jederzeit mit einer Durchsuchung rechnen, auch wenn du nicht zu Hause, z.B. verreist, bist. Wenn du bereits eine HD hinter dir hast, kann jederzeit eine weitere folgen, beim begruendeten Anfangsverdacht, musst du leider mit allem rechnen. Sag deinen Mitbewohnern, wie sie sich bei einer HD richtig verhalten sollen, du kannst sagen, dass deine Schulfreunde CDs mit raub- kopierter Soft gekauft haben und, dass die Hersteller jetzt eine Durchsuchungswelle planen und, dass es jeden treffen kann (ziemlich unwahr- scheinlich aber das reicht uns hier). Sag ihnen alles nur nicht die Wahrheit. Du kannst z.B. einen Zettel mit Tips an einem bekannten Ort in der Wohnung deponieren, niemand weiss wie er sich im Notfall verhalten wird. Langfristige mentale Vorbereitung ist notwendig.

Abschliessend fuege ich noch hinzu, dass du dich auf GAR KEINE Handel mit der Polizei einlaesst, du machst keine Teilgestaendnisse, erzaehlst von keinen Freunden, keinen Telefonnummern, am besten sagst du sowenig wie moeglich. Wenn dich waehrend der Durchsuchung ein Beamter fragt z.B. "Woher haben Sie die CD Roms hier?" dann nicht antworten, denn ab einer bestimmten Anzahl von Beamten die deine Antwort hoeren (ich glaube 3) gilt deine Antwort bereits als gemachte Aussage! Die Polizeibeamten sind psychologisch geschult, von Ablenkungsmanoevern o.Ae. rate ich dir ab.

Tatsache ist, dass die Polizei keine Befugnisse hat dir Handel vorzuschlagen, oder Vorteile zu versprechen oder gar zu garantieren, ihre Zusagen sind null und nichtig! Das Gegenteil ist der Fall, sie duerfen alle erlaubten Mittel anwenden um Beweise zu finden und dich zu ueberfuehren. Also, ganz klare Sache, keine "Verhandlungen" mit der Polizei! Sag ihnen von Anfang an sie sollen mit deinem Anwalt reden und nicht mit dir. Wenn du einen Brief/Anruf bekommst zu einem Verhoer zu Erscheinen - geh" nicht hin, solange es keine zwingende Vorladung ist, bist du nicht verpflichtet hinzugehen oder auch nur abzusagen (aus Hoeflichkeit kannst du aber trotzdem absagen). Das wird besonders gerne gemacht wenn der Beschuldigte sich keinen Anwalt genommen hat. Falls es zu einem Gespraech mit der Polizei kommen sollte - nur mit Anwalt! Wichtig ist zu wissen, dass auch wenn die Beamten einem Angebote machen, wie z.B. "wenn du uns sagst wer beteiligt war etc. werden wir einen Teil der Anklagepunkte weglassen" - DAS STIMMT NICHT. Die Beamten koennen dir keinerlei Verguenstigungen zugestehen - sie koennen naemlich gar keine machen, das kann und darf nur der Staatsanwalt. Also nichts anderes als eine unfaire Methode doch ein Gestaendnis von dir zu bekommen. Sollte es sogar sein, dass du nach der Durchsuchung auf die Wache mitgenommen wirst um "polizeilich behandelt" zu werden, mit anderen Worten Fingerabdruecke abnehmen, Fotos etc., dann pass auch hier wieder auf was du unterschreibst - lies es vorher! Ein Zettel z.B. ist vollgeschrieben mit allerlei unwichtigem Zeug aber versteckt steht "Ich moechte nicht (!) informiert werden, falls meine Daten nicht nach 2 Jahren aus den Polizeiakten geloescht werden" ... Das muss z.B. vorher durchgestrichen werden und explizit am Rand hinge- schrieben werden, dass man doch informiert werden will.

Teil II - Praeventivmassnahmen
Nun will man sich auch moeglichst schuetzen und vorbereitet sein, wenn man mal ueberraschend Besuch bekommt. * Die Polizei ist natuerlich an den Computern interessiert wegen der Daten und Programme die sich darauf befinden. Daher sollte eine Partition der Festplatte verschluesselt werden und auf ihr alles gespeichert werden, was du fuer privat, verboten oder wichtig haeltst. Empfehlenswert sind SFS 1.17 und Secure Drive 1.4a, beide frei erhaeltliche Softwareloesungen und arbeiten transparent unter DOS und Windows, unter Win95 allerdings nur im DOS Modus. Schaue einfach im Internet danach, z.B. ftp.informatik.uni-hamburg.de Fuer Unix gibt es z.B. CFS (Cryptographic File System), was sehr zu empfehlen ist. Wenn du solche Software benutzt - mach" sie nicht als solche kenntlich! Du darfst nicht in Beugehaft genommen werden um das Passwort herauszugeben doch die Computer werden nicht herausgegeben wenn erkannt wird, dass verschluesselt wurde. Daher die Treiber als Maus- oder CD-ROM-Treiber tarnen, sowie keine auto-mounts oder login benutzen beim Starten des Rechners. Wer nicht so viele Daten hat, oder sie so selten benutzt, als dass er eine Partition verschluesseln will oder ein Betriebssystem benutzt, das von keiner Crypt-Software unterstuetzt wird, kann auch einen Filecrypter verwenden.

Egal welches Cryptprogramm benutzt wird, es sollten TripleDES, IDEA oder Blowfish32 als Cryptalgorithmen benutzt werden, alles andere ist zu leicht zu knacken. Ausserdem sollte am besten *kein* kommerzielles Programm benutzt werden, besonders nicht wenn es aus den USA kommt, da solche generall Backdoors haben und/oder die Schluessellaenge soweit heruntergesetzt wurde, dass ein entschluesseln innerhalb kurzer Zeit moeglich ist.

Freeware, oder eigene geschriebene Programme die einfach Funktionsaufrufe aus Crypt-Bibliotheken benutzen sind voellig ausreichend. Mit PGP kann man uebrigens auch sehr sicher Dateien verschluesseln * Polizeibeamte interessieren sich besonders fuer allerlei Notizen - Telefonnummern, Accounts, Frequenzen ... alles was man sich gerne mal schnell notiert. Unbedingt nach jeder Session solche Zettel VERNICHTEN! Am besten solche erst gar nicht schreiben - es ist eine sehr gute Angewohnheit, wenn man alles in ein Notes-file auf der Crypt-Partition schreibt, statt auf Papier.

Insbesondere sollte man NIE, wirklich nie Telefonnummern oder Namen notieren - dies fuehrt sonst zu weiteren Durchsuchungen bei den betroffenen Personen. Der Muelleimer ist das erste was sich die Beamten ansehen bei einer Hausdurchsuchung! Aehnliche Gefahr kann von auf Schnellwahltasten gespeicherten Telefonnummern ausgehen. Je weniger verdaechtiges Papierzeug du rumfliegen hast im Zimmer desto besser fuer dich. * Wichtige Kommunikation, z.B. emails, immer mit PGP verschluesseln. Trotz dummer Geruechte ist es nicht bis in die naechsten Jahre knackbar. Wichtig, dass du eine genug lange und zufaellige Zeichenkette als Pass- phrase hast.

Wer wichtige Gespraeche machen will, kann PGP-Phone oder Nautilus dafuer verwenden, jedoch ein Pentium mit 14.4 Modem und moderner Soundblaster ist hierfuer noetig. * Oft werden Daten zwischengespeichert, geloescht oder temporaere Dateien angelegt. Wie bekannt, lassen sie sich leicht wiederherstellen, z.B. mit Undelete oder mit Diskeditoren. Inzwischen ist die Technik sogar soweit, dass nach 20-fachem Ueberschreiben einer Datei immer noch ein Grossteil der Daten wiederhergestellt werden kann!

Daher 1. Moeglichkeit, falls nicht auf Crypt-Medien zwischengespeichert wird, temporaere Daten auf Ramdisks legen, also immer TMP und TEMP darauf setzen. oder 2. Moeglichkeit, sicheres ueberschreiben der Daten nach bestimmten Algorithmen. Aufgrund dieser "Sicherheitsluecke" wird es dem- naechst ein THC Release geben, das ein ueberschreibendes Loeschen anbietet, und, Forschungsblaettern zufolge, es unter Verwendung besonderer Loesch- algorithmen, so gut wie unmoeglich macht die Daten zu restaurieren.

Wer Windows benutzt, sollte auch auf die (permanente) Auslagerungsdatei aufpassen, am besten sie auf die Crypt-Partition legen. Unix Benutzer sollten die Swappartition und das /tmp & /usr/tmp Verzeichnis nicht vergessen. Wie du dich schuetzt haengt im allgemeinen davon ab, wie wichtig du und deine gesammelten Daten sind. Wenn sie wichtig genug sind, dann kannst du davon ausgehen, das der Staat/Geheimdienst keine Kosten scheuen wird um an sie mit allen verfuegbaren technischen Mitteln ranzukommen. ***

Teil III - Kurze Zusammenfassung fuer Notfaelle
Die wichtigsten Ratschlaege bei einer Hausdurchsuchung

-Keine Panik.
-Kommen die Beamten, und haben sie keinen schriftlichen Hausdurchsuchungs- befehl - schicke sie hoeflich weg.
-Haben sie einen Hausdurchsuchungsbefehl, oder berufen sich auf "Gefahr im Verzug" - musst du sie hereinlassen. Davor das Papierstueck *genau* durchlesen! Und lass" sie nur das tun was drauf steht. Bei Abweichungen daran erinnern.
-Nicht einschuechtern lassen, du darfst dich frei bewegen und auch telefonieren - sofort einen Anwalt anrufen!
-Keine Fragen beantworten, lediglich die Personalien duerfen festgestellt werden. Mit den Beamten nicht reden, keine Aussagen, immer auf den Anwalt verweisen.
-WICHTIG: Was immer du auch unterschreibst, pass" darauf auf, dass immer "NICHT EINVERSTANDEN" und "BESCHLAGNAHMT" etc.. angekreuzt sind. Die Liste der Sachen die sie beschlagnahmt haben, und das Protokoll nicht unterschreiben.
-Nach der Durchsuchung den Anwalt Einspruch einlegen lassen.

Hab ich aus dem Netz, interessant zu wissen . Natürlich nur für den der es braucht ! :)

des 10.10.2003 18:35

was ist jetzt mit kazaa
 
dürfen wir nichts mehr herunterladen?
was wenn wir es doch tun?

hat jemand ahnung?
bitte antworten
;)

exitus 11.10.2003 01:57

o.T.
 
es war doch schon eigentlich immer ilegal :-)

des 11.10.2003 11:41

ja aber irgendwie ist es jetzt anders
 
viele behaupten, dass man es nicht tun soll,
dass man sonst anzeige kriegt oder so,
und es wird kontrolliert,stimmt das?

suzii 11.10.2003 19:21

*auch verzweifelt ist....
 
keine ahnung......es soll anzeigen gegeben haben....es sollen überprüfungen laufen.....keine ahnung echt.....in allen pc zeitungen wird davor gewarnt noch bei kazaa runterzuladen. andere sagen, lad runter, brenn die lieder sofort und lösch sie auf deinem pc.....

suzii 11.10.2003 21:28

www.fthode.de
 
Hi, guckt euch diese URL unbedingt an!!! Ist echt eine geile Seite!!! www.fthode.de

cemdean 11.10.2003 23:18

Es ist nach wie vor....
 
...erlaubt sich Medien von Tauschbörsen wie Kazaa runterzuladen. Aber nur in dem Falle, dass man sich es zu "privaten" Zwecken runterläd.
Wer allerdings urheberrechtlich Geschützte Werke über Tauschbörsen anbietet, macht sich nach dem Gesetz strafbar.

exitus 12.10.2003 05:37

hmmmm....
 
die haben auch nicht mehr technische möglichkeiten als vorhin. im grunde muss jeder selber wissen ob er das risiko eingeht.

12.10.2003 13:54

Matrix PingPong
 
Einige von euch werden es bereits evtl. kennen.....aber für mich ist und bleibt es immernoch das beste video aus dem I-Net.

w w w.apbm26.dsl.pipex.com/kin10.wmv

12.10.2003 19:27

ich kannte es noch nicht...
 
das ist ja mal geil gemacht.

12.10.2003 22:51

:-D
 
besonders der sprung senkrecht in die luft...dann der kammera-swing :-)

finalcut 13.10.2003 12:36

MEDIENGESATALTER....
 
oder alle die es werden wollen.
Ich brauche für meinen Diplomfilm helfende Hände die Zeit und Lust haben an einen innovativen ;-) Film mitzuarbeiten.

Wer Zeit und Lust hast bitte melden.
Am besten per Mail an mich

031007@web.de

Selamlar
finalcut

uzaydan 14.10.2003 16:18

dreck! o.T.
 
ohne Text

15.10.2003 12:17

also...
 
hi mein boss ;p

ich hab dir doch erzählt das peer to peer-applikationen schon IMMER "verboten" waren.
Verboten in dem Sinne, dass datein von SICH zulassen kann aber net Musikdateien o. Software etc. PP
Früher sagte man das es ein Kavaliersdelikt ist und ab September ist es Gesetzlich verboten.
Exitus meinte, dass man keine neuen Möglichkeiten bekommen hat um die Leute auszuspionieren o.ä.
Ich sehe es falsch. Denn die Musikindustrie hat eine große neue Möglichkeit dazu bekommen.
Nicht das sie Dateien mit Spyprogramme versehen, nein nein sondern der eigene ISP MUSS in einem schweren Fall die IP herausgeben u. alle Informationen über die Person.

Ich lade immernoch herunter, jedoch verbiete ich anderen Dateien von meinem Ordner herunterzuladen. Das sollst du beachten.
Das ist wichtig, denn die Jagd beginnt erst bei denen die etliche Dateien freigeben.

Wie dem auch sei Boss, nähere Infos bekommst du persönlich bei mir


cheers
cOsmO

15.10.2003 12:18

das kenne ich doch irgendwoher...:p
 
*gg*

ayayay 22.10.2003 10:39

Was ist denn jetzt mit Kazaa??
 
Ladet ihr noch da was runter?

oedipussi 22.10.2003 10:58

Wenn Betriebsysteme eine Airline..
 
Wenn Betriebsysteme eine Airline betreiben würden


DOS Airlines:

Alle schieben das Flugzeug an, bis es abhebt. Dann springen alle auf und lassen das Flugzeug trudeln, bis es wieder auf dem Boden aufschlägt. Dann schieben wieder alle an, springen auf ...



Mac Airlines:

Alle Stewards, Stewardessen, Piloten, Gepäckträger und Ticketverkäufer sehen gleich aus, bewegen sich gleich und sagen das Gleiche. Wenn man nach Details fragt, bekommt man immer die gleiche Antwort: das müsse man nicht wissen, wolle es auch nicht wissen, und alles laufe schon richtig. Man solle also lieber gleich still sein.



Windows Airlines:

Das Flughafenterminal ist schön bunt, die Stewards und Stewardessen freundlich. Man gelangt ohne Probleme an Bord, ein reibungsloser Start... Plötzlich stürzt das Flugzeug ohne jegliche Vorwarnung ab.



OS/2 Airlines:

Um an Bord des Flugzeugs zu kommen, muss man sein Ticket zehnmal stempeln lassen und in zehn verschiedenen Schlangen anstehen. Dann füllt man ein Formular aus, in dem man angeben muss, wo man sitzen möchte und ob der Sitzplatz wie in einem Schiff, einem Bus oder einem Zug aussehen soll. Wenn es einem gelingt, an Bord zu kommen, und wenn das Flugzeug tatsächlich vom Boden abhebt, hat man einen wunderbaren Flug... - außer wenn die Höhen- und Seitenruder einfrieren. In diesem Fall hat man jedoch immer noch genügend Zeit, sich auf den Absturz vorzubereiten.



Unix Airlines:

Jedermann bringt ein Stück des Flugzeugs zum Flughafen mit. Alle gehen auf die Startbahn und setzen das Flugzeug Stück für Stück zusammen. Dabei diskutieren sie fortwährend, welche Art von Flugzeug sie gerade zusammenbauen.



VMS Airlines:

Megacarrier mit weltweiter Ju52-Flotte. Passagiere streiken zur Zeit gegen Umstellung auf moderneres Fluggerät. Spezialisiert auf Formationsflug in kleinen Gruppen mit spektakulären Crashmöglichkeiten.



NT Airlines:

Alle gehen auf die Startbahn, sagen im Chor das Passwort und bilden die Umrisse eines Flugzeugs. Dann setzen sich alle auf den Boden und geben Geräusche von sich, als würden sie wirklich fliegen.



Linux Airlines:

Wir sammeln die Teile des Flugzeugs, die wöchentlich in einer Illustrierten als Bastelbogen erscheinen, schneiden sie schön zurecht, kleben sie alle zusammen und malen sie dann noch bunt an. Dann starten wir das Flugzeug und hoffen, dass es bei einer Ozeanüberquerung nicht ins Wasser fällt und die Pappteile sich dabei auflösen. Benutzen wir NFS, kann man auf den Ozean verzichten, um das Auflösen hervorzurufen. In diesem Fall entstehen auch keine Zeugen des Unglücks, Sitze und Passagiere lösen sich vorher in Nebel auf.



Solaris 2.3 Airlines:

Wir besteigen das wartende Flugzeug, werden von dem netten Flugpersonal begrüßt und nehmen bequem Platz. Das Flugzeug startet normal, aber in ca. 1000m Höhe stellen wir fest, dass Piloten und Stewardessen soeben mit einem Fallschirm abgesprungen sind, ohne uns vorher zu warnen. Leider sind auch keine weiteren Fallschirme an Bord und der Autopilot ist direkt auf den Südpol eingestellt. Der Versuch man Autopilot in den Bordcomputer einzugeben, wird von diesem freudig mit einem Shutdown startet begrüßt. Danach setzt sich automatisch der Bordfilmprojektor in Gang und während wir uns in den Sinkflug versetzt fühlen, erfreut uns dieser mit Dr. Seltsam - oder wie ich lernte die Bombe zu lieben.



IRIX Airlines:

Das Flugzeug ist sehr wohlgeformt ("designed") und bunt, die Stewardessen gutaussehend und der Pilot wirkt sehr adrett. Man weist uns höflich unsere Plätze zu, sofort beginnen nette Filmchen zu laufen und lenken uns vom eigentlichen Geschehen ab - hoppla, da sind wir ja schon gestartet! Auf die Frage, ob man denn auch ein anderes Programm sehen könnte, weist die Stewardess freundlich lächelnd darauf hin, dass das zwar prinzipiell möglich sei, man dazu jedoch die Verdrahtung der Fernbedienung ein wenig modifizieren müsste. Von gelegentlichen Programmstörungen abgesehen verläuft der Flug ruhig, so dass wir entsetzt Auffahren, als der Pilot uns kurz vor dem Aufschlag auf arktischem Packeis mitteilt, dass leider der Sprit alle ist.



IRIX 5.2 Airlines

Sie schlagen auf dem Packeis auf, das Flugzeug explodiert und sie werden wie durch ein Wunder unverletzt ins Freie geschleudert. Bei Windstärken von 200 km/h und Außentemperaturen von -30 Grad kriechen sie über das Eis, verlieren bei einem Pinguinangriff noch das linke Bein und können sich in ein Iglu schleppen. Innen erwartet sie ein kaltes (was denn sonst?) Buffet, sie befinden sich plötzlich sicher im Tokio Airport und stellen fest, dass sie die ganze Zeit mit einer fantastischen Flugsimulation unterhalten worden sind. Ihr Gepäck wurde schon ins Hotel gebracht, bis auf einen kleinen Koffer, auf dem aus Versehen nroff draufstand.



SINIX-Air

Die Gäste nehmen im Flugzeug Platz, in dem etwa nur die Hälfte der normalen Plätze vorhanden sind. Der restliche Platz ist mit allerlei Zubehör vollgestopft wie Fallschirm und Schleudersitz für jeden Gast. Dafür bezahlt der Fluggast etwa das doppelte des regulären Preises, aber wo SINIX draufsteht, ist auch SINIX drin. Kurz vor dem Start müssen alle Passagiere wieder aussteigen, weil sofort noch ein paar notwendige Verbesserungen eingebaut werden. Nach einer kurzen Dauer von etwa 2 Tagen können die Passagiere wieder Platz nehmen. Kurz vor dem Start müssen.... (etc, etc) Nachdem diese Prozedur etwa 20-50 mal wiederholt worden ist, stellt die Flugaufsicht fest, das der Flugzeugtyp total veraltet ist und sofort ein neues Modell bestellt werden muss. Das gibt"s zwar erst in ein paar Monaten, aber dafür können sofort wieder 20-50 Verbesserungen eingebaut werden......

:)

oedipussi 22.10.2003 11:00

Prozessorlüfter
 
Könnt ihr mir dazu was erzählen? Finde mein Prozessor ein bisschen laut, ich mag es eben leise. Hab intel, weiß nicht genau.. Schlagt mal gute vor. und eure erfahrungen.

cemdean 22.10.2003 12:10

...Dann gibt es nur eine Lösung:
 
Artic Cooler!:-)

losmuertos 22.10.2003 14:02

Finger weg von kazaa!!!
 
Also ich lade da nichts mehr runter

losmuertos 22.10.2003 14:10

Tip !
 
Wenn dein Prozessorlüfter zu laut sein sollte , es vorher aber nicht war , dann kann es gut möglich sein daß er verstaubt ist . dann wrde ich raten daß du mal deinen rechner öffnest , einen antistatischen pinsel nimmst und ihn behutsam säuberst . Aber entlade vorher deine hände , in du die heizung anfasst oder das gehäuse des rechners . Wennn das immer noch nichts genutzt hat , tausche deinen lüfter ( artic cooler copper silent ) ..kost nicht die welt ..ich hab einen in meinem rechner und bin voll zufrieden .

23.10.2003 01:15

Blacknoise...
 
die lüfter von blacknoise sind zwar teuer...aber die kann man nicht hören...
;-)

nejo 24.10.2003 07:14

Wenn bei der F1 mal der Ton ausfällt
 
... <a href="redirect.jsp?url=http://www.very.de/" target="_blank">http://www.very.de/</a>

24.10.2003 13:25

bluetooth definition
 
Was ist Bluetooth?
Bluetooth ist eine Technologie zur drahtlosen Übertragung von Daten mittels Funk im Frequenzbereich 2,4 GHz. Dieser Frequenzbereich ist weltweit lizenzfrei nutzbar, so dass - anders als bei vielen anderen Technologien - die Voraussetzung für einen weltweiten Standard besteht.
Die Bluetooth-Technologie wurde mit dem Ziel entwickelt, als preiswerter Ersatz von Kabeln alle Arten von mobilen Geräten wie Notebook PCs, PDAs (Palmtops, Handheld PCs), Mobiltelefone, Freisprecheinrichtungen (Headsets) etc. zu verbinden.
Bluetooth kann allerdings auch im stationären Betrieb sehr sinnvoll eingesetzt werden, um z.B. PCs und Drucker oder Modems drahtlos, auch durch Wände oder Decken hindurch zu verbinden.
Um die Bluetooth-Technologie zu nutzen zu können muss ein Gerät über eine Bluetooth-Einheit verfügen. Diese kann entweder schon ab Werk integriert sein oder in verschiedenen Formen je nach Gerät nachgerüstet werden.


Woher kommt der Name Bluetooth?
Die grundlegenden Arbeiten zum Bluetooth-Standard fanden ursprünglich (ab 1994) in Schweden bei der Firma Ericsson (unter Prof. Dr. Jaap C. Haartsen) statt. Bei der Namensgebung griff man auf den Namen des Dänenkönigs zurück, der im Jahre 960 die skandinavischen Länder erstmals "vereinigt" hatte, Harald Blatand, dt. Harald Blauzahn, engl. Harald Bluetooth.
Mit dieser Namensgebung verbindet sich das hoffnungsvolle Bild, dass Bluetooth eines Tages die Welt der mobilen Geräte vereint und miteinander kommunizieren lässt.


Welche Entfernungen lassen sich mit Bluetooth überbrücken?
Bis heute gibt es drei unterschiedliche Bluetooth- Geräteklassen:

Klasse 3 Niedrigste Leistungsklasse (1 mW, 0 dBm), max. Entfernung 10m
Klasse 2 Mittlere Leistungsklasse (ca. 2 mW, 4 dBm), max. Entfernung 20m
Klasse 1 Höchste Leistungsklasse (100 mW, 20 dBm), max. Entfernung 100m



Wie hoch ist die Übertragungsgeschwindigkeit von Bluetooth?
Mit 730 kbit/s Netto-Übertragungsrate ist Bluetooth heute 11 mal schneller als ISDN, allerdings langsamer als IrDA an einem Notebook PC, dafür aber nicht auf Sichtverbindung angewiesen.


Wie sicher ist Bluetooth?
Grundsätzlich können nur solche Bluetooth-Geräte miteinander kommunizieren, die von ihren jeweiligen Benutzern/Besitzern aufeinander zugelassen sind. Eine Authentifizierungsfunktion, die dies sicherstellt, ist Bestandteil des Bluetooth Standards.
Darüber ist in Bluetooth eine Verschlüsselung der Daten mit einem 128-bit Schlüssel implementiert. Dieser Schlüssel wird mit jedem Aufbau der Funkverbindung gewechselt.
Auch das Frequenzsprungverfahren, das Bluetooth benutzt, bei dem die Funkfrequenz 1600 mal pro Sekunde nach einem Zufallsmuster geändert wird, macht ein Mithören recht schwer...


Was sind die Bluetooth-Protokolle?
Die Bluetooth-Protokolle stellen das verbindliche "Regelwerk" dar, nachdem Bluetooth-Geräte sich gegenseitig erkennen können, eine Verbindung untereinander auf- und abbauen und nach dem die Datenübertragung gesteuert und gesichert wird.


Was sind die Bluetooth-Profile?
Die Profile beschreiben als Bestandteil des Bluetooth-Standards die "Einsatzmodelle" von Bluetooth-Geräten. Sie dienen der Festlegung der Eigenschaften und Funktionen der Geräte und stellen so das Zusammenspiel der Systeme untereinander sicher, die sog. Interoperabilität.
Damit kann ein Bluetooth-PC zum Beispiel erkennen, ob sich in seiner Umgebung ein Drucker befindet, den er benötigt; einem gefunden Bluetooth-Headset wird er die Druckdatei gar nicht zuspielen.


Welche Bluetooth- Produkte gibt es heute?
Fertige Geräte mit integrierter Bluetooth-Funktion
z.B. Mobiltelefone, Notebook PCs, PDAs, Drucker, Modems, ISDN-Terminals, Kameras

Nachrüstprodukte, Adapter zur nachträglichen Ausstattung von Standardgeräten
z.B. PCMCIA-Adapter, Druckeradapter, USB- Adapter, Adapter für Palm PCs und andere PDAs

Bluetooth-Module (Single Chip Lösungen) mit HCI- Interface.
Diese Komponenten müssen erst in geeignete Schaltungen implementiert werden, um über Standard- Schnittstellen mit den umgebenden (übergeordneten) Systemen kommunizieren zu können. Dazu ist auch die notwendige "Middleware" zu entwickeln, mit der die Geräte dann angesprochen, zugeordnet und verwaltet werden.

Bluetooth Chipsätze Einzelne Komponenten wie Baseband Controller, RF- Module, Transceiver Module etc., die zum Aufbau hoch integrierter, anwendungsoptimierter Bluetooth-Systeme wie z. B. Mobiletelefone oder Headsets verwendet werden. Diese Komponenten sind in sehr hohen Stückzahlen billiger als alle anderen Varianten, erfordern aber den vergleichbar höchsten hohen Entwicklungsaufwand und Investition bis zur Serienreife eines Produktes.

quelle:
<a href="redirect.jsp?url=http://www.sphinx-electronics.de/deutsch/bluetooth/bluetooth.htm#1
" target="_blank">http://www.sphinx-electronics.de/deutsch/bluetooth/bluetooth.htm#1
</a>

24.10.2003 20:48

war dir langweilig? ;) o.T.
 
ohne Text

24.10.2003 21:57

eine definition soll nun mal
 
informativ sein.
das hat doch mit langweilig nichts zu tun.

ist ja schliesslich keine geschichte.


:-)

erhan 27.10.2003 11:52

und ich dachte...
 
...dass ein forum für diskussionszwecke verwendet wird (also: einer hat eine frage und evtl. haben andere antworten darauf).

was du machst ist ja eher artikel posten.

frag doch die vaybee-götter, ob sie dir eine kolumne einrichten, wo du nach herzenslust artikel aus anderen seiten reinkopieren kannst.

besser wäre natürlich viele artikel zu lesen und hier bzw. in einer eigenen kolumne deinen eigenen artikel zu schreiben.

ciao

erhan

davar 27.10.2003 13:52

speaker.drv ??
 
hallo leute,

es soll so etwas wie einen treiber für den pc-speaker geben oder gegeben haben. kennt sich eine/r damit aus? hört auf den namen speaker.drv und soll den kleinen mickrigen pc-speaker zum sprechen bringen..

kann mir jemand sagen wo ich das finden kann?

27.10.2003 19:17

ist das ein problem für dich.
 
ich hätte ja nur den link reinposten können.
aber so fand ich es besser.

warum das rad nochmal erfinden, wenn es schn eine defintion dafür gibt.

ein forum ist nun mal auch dafür da, um informationen weiterzugeben.


und wenn dir das nicht passt, dann kannst du dich ja beschweren.

erhan 27.10.2003 23:48

lass uns raus gehen alder...
 
...und kloppen bis die tastatur heiss und wund ist *g*

;-)

mach was dich glicklich macht!

ciao

erhan


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