Herrlichkeit |
09.04.2013 13:41 |
Zitat:
Zitat von Monday
(Beitrag 2061078)
Das ist unter bestimmten Bedingungen noch möglich. Man braucht nur Verwandte oder Bekannte in der Türkei, die selbstständig sind und über deren Betrieb man sich anmelden kann. Selbstverständlich kommt man für jegliche Abgaben auf, aber das ist das geringste Problem.
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ich glaube du irrst dich monday,
du kannst dich doch nicht so weit rückwirkend anmelden. bis zu 3 monaten gibt es keine bussgelder. ab 3 monaten musst du als argeitgeber richtige strafen befürchten, das geht bis zum freiheitsentzug.
2008 wurde es ausserdem gesetzlich verboten, dieses insiderwissen hat damals der ex-SSK-Chef Kemal Kilicdaroglu (aktuell parteivorsitzender der CHP) genutzt und seine Familie und viele weitere Familienagehörige bei der SSK angemeldet. auch seinen 10 monate alten enkel hat er als arbeitnehmer bei der ssk registriert. nach inkrafttreten der gesetze ist dies nicht mehr möglich.
monday, früher war es üblich alles über freunde und bekannte zu erledigen, aber das ist fast nirgendwo mehr möglich. auch den beamten die sich nicht gesetzeskonform verhalten drohen viel härtere strafen als zur kemalisten zeit.
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