
28.11.2014, 20:12
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@Timeraiser
Das ist was anderes, im Jugendstrafrecht gilt der Erziehungsgedanke.
Wikipedia:Jugendstrafrecht
Zitat:
In solchen Fällen soll zwar auch dem jungen Straftäter durch ernsthafte Ermahnung oder leichte Sanktionen (Denkzettel) deutlich gemacht werden, dass die Normen der Gesellschaft auch für ihn verbindlich sind, andererseits soll aber beachtet werden, dass eine übermäßige Strafe sich entwicklungsschädigend auswirken kann.
Das Gesetz geht weiter davon aus, dass es jungen Tätern noch an dem für die strafrechtliche Verantwortlichkeit erforderlichen Unterscheidungsvermögen zwischen Recht und Unrecht (Unrechtsbewusstsein) fehlen kann. Auch wenn diese Unterscheidungsfähigkeit gegeben sei, besitze der Jugendliche oft nicht die Fähigkeit, der Einsicht entsprechend zu handeln.
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Zitat:
Jugendstrafrecht ist Erziehungsstrafrecht. Nicht Sühne, Vergeltung, Abschreckung oder Sicherung der Allgemeinheit, sondern Erziehung, Sozialisation und Resozialisierung bestimmen Art und Maß der Reaktion auf die Straftat. Jugendstrafrecht ist Täterstrafrecht. Nicht die Tat, sondern die umfassend gewürdigte Persönlichkeit des Täters steht im Vordergrund.
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