Zitat:
Zitat von huhusanane
das Urteil finde ich fragwürdig und nicht zeitgemäß,
ich denke ein anderes Gericht hätte bestimmt anders
entschieden.
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das Bundesarbeitsgericht ist schon die höchste Instanz.
also bei Arbeitsgerichtsbarkeiten ist es die letzte Instanz und
das gilt bundesweit, d.h. es gibt nur ein Bundesarbeitsgericht


Somit kann kein anderes Gericht hier anders entscheiden.
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