Zitat:
Zitat von timeraiser
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Dürfen die in die Bank? Ist glaube ich verboten, maskiert in die Bank zu gehen, oder?
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Wie krass: Es gab tatsächlich Räuber, die so eine Diskussion ausgelöst haben. Ausgerechnet in Frankreich vor dem Burka-Verbot!
https://www.molthagen.de/alte-inhalt...ubern-in-burka
Und auf dieselbe Frage antworten andere:
http://www.gutefrage.net/frage/maski...ine-bank-gehen
Zitat:
Antwort von NarvikBrezhoneg 01.02.2013
Ein Vermummungsverbot gibt es nur bei öffentlichen Demonstrationen.
Ist das eine gute Antwort?JaNein
Antwort von Bendler 25.07.2011
Vermummungs- und Maskierungsverbot "In Deutschland ist es im § 17a Abs. 2 Versammlungsgesetz geregelt und die Zuwiderhandlung wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § 29 Abs. 2 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt. Das Vermummungsverbot wurde in Deutschland am 28. Juni 1985 mit den Stimmen der konservativ-liberalen Koalition unter Helmut Kohl im Bundestag beschlossen.
Eine kurzzeitige Vermummung, um der Verfolgung durch den gewaltbereiten, politischen Gegner zu entgehen, wurde in zwei Fällen von Amtsgerichten in Berlin und Düsseldorf [COLOR="rgb(139, 0, 0)"]allerdings als legitim [/color]angesehen." Zitiert aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Vermummungsverbot
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