Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 09.12.2013, 18:34
Benutzerbild von benekalice
benekalice benekalice ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1.595
Daumen hoch Schweiz: Türke darf nicht mehr zurück - Grundwerte höher gewichtet als patriarchale..

Tradition

SO MUSS ES SEIN !!!

http://europenews.dk/de/node/247

Schweiz: Türke darf nicht mehr zurück - Grundwerte höher gewichtet als patriarchale Tradition

St. Galler Tagblatt - 04. Sept. 2007

St. Gallen. Verwaltungsgericht schützt Ausweisungsentscheid. Im Mai vor einem Jahr wurde ein 46-jähriger Mann vom St. Galler Ausländeramt in die Türkei ausgewiesen. Er hatte seine Tochter, die aus einer arrangierten Ehe mit einem türkischen Landsmann ausbrechen wollte, unter Druck gesetzt.

Das Ausländeramt fackelte nicht lange. Nachdem die 21-jährige Türkin ihren Vater und ihren Ehemann angezeigt hatte, wurden die beiden Männer aus Angst vor einem «Ehrenmord» innerhalb weniger Tage aus der Schweiz ausgeschafft.

Dem Rekurs der beiden Männer wurde die aufschiebende Wirkung entzogen. Hintergrund der Geschichte war eine – nicht bewiesene – Zwangsheirat. Nun hat das Verwaltungsgericht den ausländerrechtlichen Teil des Falles beurteilt und kommt zum Schluss:

Die Ausweisung des Vaters war verhältnismässig und rechtens. Sofern er seinen Fall nicht ans Bundesgericht weiterzieht, darf er zehn Jahre nicht mehr in die Schweiz einreisen. Seine Frau, eine IV-Rentnerin, und die drei Töchter dürfen in der Schweiz bleiben...