Zitat:
Zitat von Billy73
habs erst jetzt realisiert. man wird sozusagen zwangsversichert wie in d. 213 tl. allerdings wenn man wenig einkommen, muss man weniger abdrücken. auch mit deutschem pass kommt man dem nicht aus.
gibt wohl ne kleine strafe, weil ich spät dran war.
wer hat erfahrungen damit?
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Nun ja in der Türkei ist die Krankenversicherung nicht so gerne von Arbeitgebern bezahlt, man muss immer auch noch ein Auge darauf werfen (schau auf die SGK Webpage) ab wann man dort angemeldet wurde oder auch mal zwischenzeitlich abgemeldet wurde, kommt nämlich auch vor. Bei grossen Firmen braucht man sich keine Sorgen machen, die gehen Ihren Job gut nach. Wenn du dann mal dort behandelt werden möchtest verlangen auch immer noch manche Kliniken so eine Art Behandlungsheft, ohne das man trotz der SGK oder Bagkur Nummer nicht behandelt werden kann.
Wenn du Selbstständig bist, musst du das alles selber zahlen entweder Bagkur als Esnaf oder SGK als Angestellter. Wenn du nicht oder nur Lückenhaft zahlst, dann kann es wie in Deutschland auch im Versicherungsverlauf zu späterer Rente erhebliche Probleme geben, Strafen und Rückzahlungen etc. Wenn dir die Staatliche Rente oder die Gesundheitsversorgung wichtig ist, dann würde ich das auch mal Fleissig nachgehen.