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Alt 10.11.2009, 14:31
Tilki1977
 
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Zitat von melek85 Beitrag anzeigen
Das oberste Berufungsgericht in der Türkei hat ein Urteil gefällt, wonach die Jungfräulichkeit einer Frau eine Voraussetzung für eine Ehe ist. Das berichtet die Zeitung "Vatan".

Bei dem Fall wollte sich ein Türke scheiden lassen, weil seine Gattin bei der Hochzeit angeblich nicht mehr unberührt war - und bekam recht. Dabei hatte die betroffene Frau mit einem medizinisches Gutachten nachgewiesen, dass sie sehr wohl zu diesem Zeitpunkt noch Jungfrau war. Das Verfahren wird jetzt nocheinmal von einem untergeordneten Gericht verhandelt, das den Scheidungsgrund nicht anerkannt hatte.
Quelle: bz-berlin.de

Oh wie Peinlich!!!
War es nicht so, das dass Gericht dem Mann nicht aus dem Grund rechtgegeben hat, weil die Frau keine jungfrau mehr war, sondern weil sie es behauptet hat, und das vorspiegelung falscher Tatsachen ist.