Einzelnen Beitrag anzeigen
  #7  
Alt 09.09.2009, 12:06
damia
 
Beiträge: n/a
Standard

5./6. Oktober: Mehrere tausend Frauen ziehen nach Versailles. In ihrem Gefolge sind auch Nationalgardisten. Die Frauen dringen in die Sitzung der Nationalversammlung ein. Die Königin wird in ihren Gemächern bedroht. Nationalgardisten töten zwei Leibgardisten des Königs. Als der König einwilligt, mit seiner Familie nach Paris zu ziehen und den Beschlüssen der Nationalversammlung zuzustimmen, entspannt sich die Lage. Die Abgeordneten folgen dem König wenige Tage später nach Paris.

2. November: Die Nationalversammlung beschließt Kirchengüter zu verstaatlichen, um die Finanzkriese des Staates zu bewältigen. Sie läßt Papiergeld drucken. Sein wert soll mit den Kirchengütern gesichert werden. Es verliert aber immer weiter an Wert, weil immer mehr Geld gedruckt wird.


*Es wird beschlossen, daß
-die Leibeigenschaft, die grundherrliche Gerichtsbarkeit, alle Geldvorrechte und Steuerbefreiungen, die Käuflichkeit der Ämter, alle unrechtmäßigen Pensionen abgeschafft sind;
-die Bauern sich von den Grundherrenrechten und Zehnten loskaufen können;
-die Abgabe des Zehnten loskaufen können;
-die Abgabe des Zenhten nur noch in Geld zugelassen wird (diese Abgabe wird später ganz aufgehoben);
-die Angehörigen alles Stände rückwirkend für das Jahr 1789 gleichermaßen zur Steuer herangezogen werden;
-keine Provinz mehr besondere Vorrechte genießt. (Quelle: Internet)


** Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte am 26. August (Auszüge):
1)Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es. Die gesellschaftlichen Unterschiede können nur auf dem allgemeinen Nutzen begründet werden.

2)Der Zweck jeder staatlichen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unverjährbaren Menschenrechte. Diese Rechte sind Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung.

3)Der Ursprung jeder Herrschaft liegt wesensmäßig beim Volke; keine Körperschaft, kein Einzelner, kann Herrschaft ausüben, die nicht ausdrücklich von ihm ausgeht.

4)Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet. (Die Grenzen der Freiheit bestimmt allein das Gesetz)

6) …Da alle Bürger vor dem Gesetz gleich sind, so sind sie auch alle in der gleichen Weise zu allen Ehrenämtern öffentlichen Stellungen und Beschäftigungen gemäß ihrer Fähigkeiten zugelassen, ohne einen anderen Unterschied, als den ihrer Kräfte und Geistesgaben.

10) Niemand darf wegen seiner Ansichten, selbst nicht der religiösen, bedrängt werden, vorausgesetzt, daß ihre Äußerung nicht die durch das Gesetz festgelegte, öffentliche Ordnung stört.

11) Die freie Mittelung der Gedanken und Ansichten ist eines der kostbarsten Menschenrechte; daher kann jeder Bürger frei sprechen, schreiben, drucken, mit dem Vorbehalt, daß er verantwortlich ist für den Mißbrauch dieser Freiheit in den von dem Gesetz festgelegten Fällen.

16) Eine Gesellschaft, in der die Garantie der Rechte nicht gesichert und die Teilung der Gewalten nicht festgelegt ist, hat keine Verfassung.
(Quelle: Zit. Nach I. und P. Hartig, Die Französische Revolution, Stuttgart 1985)