Zitat:
Immer dieses angiften...
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In einem Kindes-Tötungsdelikt kommt die oben genannte Bemerkung so rüber als hätte man Nachsicht mit einer KindesMörderin.
In diesem Tötungsfall ist das Angiften und Empören legitim, bei Vorfällen ohne das Menschen zu Schaden kommen kann man die Bemerkung gelten lassen.
In dieser doch so modernen und demokratischen Republik hat man einfach zuviel Nachsicht mit Kinderschändern und Kindesmördern, was sich oft in milde Urteile niederschlägt. Die Mörder wissen meistens was sie tun, und sie wissen auch, dass sie mit milden Urteilen rechnen können.
Warum wohl gibt es in islamischen Ländern erheblich weniger Kinderschänderdelikte und - mörder als in der westlichen Welt ? Genau ! Die wissen ganau das sie nach der Tat u.U. gelüncht werden. Ich plädiere hier nicht für die Selbsjustiz, aber es gibt hier einfach zu viel Nachsicht für so einen verbrecherischen Personenkreis.
Für so eine abscheuliche Tat ist mir hier einfach zu wenig Empörung sichtbar.
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