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Alt 05.03.2009, 11:08
holgerfach
 
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also,

wenn die türken dir bestätigen das du aufgrund deines militärdienstes nicht ausgebürgert wirst..kannste als grund bei der einbürgerungsbehörde wirtschaftliche schäden angeben

laut paragraph 14 kriegst du die doppelte staatsbürgerschaft...du muss halt glaubwürdig bei der einbürgerungsstelle deine sachlage darstellen..die geduldete doppelte staatsbürgerschaft ist ermessensache der sachbearbeiter...
wenn du n anwalt für ausländerrecht für 400€ engagierst..wird der deine deutsche staatsbürgerschaft durchboxen...

zwar wirste kein türkischen boden betreten..aber spätestens im jahr 2012 gibts die eu-regelung für diese fälle...dann biste ausm schneider raus

Geändert von holgerfach (05.03.2009 um 11:33 Uhr).