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Alt 25.04.2008, 22:12
reevo
 
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Standard Die Chancen zu Gewinnen sind gering!

Am 23.04.2008 um 10:30 Bremer Verwaltungsgericht. Der Anwalt beschreibt in einem Brief seine Verteidigung so:

[...]
Sowohl die Lehrerin im Fach Biologie als auch der Lehrer im Fach Pädagogik wurden angehört. Ich stellte mich auf den Standpunkt, dass die Verweigerung der Versetzung rechtswidrig sei, weil die beiden Noten in Biologie und Pädagogik fehlerhaft zustande gekommen seien, denn

=&gtim Fach Biologie habe sich die Biologielehrerin und die Zeugniskonferenz daran gebunden gewesen, dass schriftliche und mündliche Leistung im Verhältnis 50:50 zu berücksichtigen seien.

=&gtim Fach Pädagogik hätten sich der Pädagogiklehrer und die Zeugniskonferenz rechtswidrig an einen Konferenzbeschluss gebunden gesehen, wonach schriftliche und mündliche Leistungen im Verhältnis 60:40 in die Note einzufließen hätten.

=&gtüberdies seien beide Lehrer von dem festen Willen ausgegangen, Sie dürften nicht versetzt werden und haben die beiden Noten in Biologie und Pädagogik entsprechend diesem Willen gestaltet ohne hinreichende Rücksicht auf ihre Leistungen.

Es wurde streitig verhandelt. [...]