Es gibt wohl kaum ein anderes Land mit demokratischer Gewaltenteilung, in dem der Oberstaatsanwalt die Auflösung der Regierungspartei und ein fünfjähriges politisches Verbot für Dutzende von Politikern beantragen kann, unter anderem für den Regierungschef und den Präsidenten. Es handelt sich dabei erst noch um eine Partei, die im vergangenen Juli einen überwältigenden Wahlsieg errungen hat.
Der Antrag, den das Verfassungsgericht nun angenommen hat, wurde damit begründet, dass die Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung des Regierungschefs Erdogan einen islamischen Staat schaffen wolle und damit gegen das in der Verfassung verankerte kemalistische Grundprinzip des Laizismus verstosse. Das müsse in jedem Fall verhindert werden, sagen die selbsternannten Hüter des Erbes des Staatsgründers Kemal Atatürk.

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jetzt wird sogar in deutschland über die kemalisten gelacht.

DD die selbsternannten kemalisten

DD