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Alt 07.06.2007, 08:41
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benekalice benekalice ist offline
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Standard Gericht bestätigt Kopftuch-Verbot für Le

....Lehrerinnen in NRW

Dienstag, 05. Juni 2007 13.21 Uhr
Kopftuch Quelle: Pixelio.de

Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat das seit einem Jahr geltende Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen an nordrhein-westfälischen Schulen bestätigt. Es wies am Dienstag die Klage einer Duisburger Muslimin ab, deren Einstellung als Beamtin auf Probe von der Schulaufsicht abgelehnt worden war. Mit dem Tragen des Kopftuchs aus religiösen Gründen gebe die 28-jährige Deutsche ein Bekenntnis zum Islam ab und verstoße damit gegen das staatliche Neutralitätsgebot an den Schulen, befand das Gericht (Az.: 2 K 6225/06). Nach Ansicht der Richter ist von dem Verbot auch die Ordenstracht der Nonnen und die jüdische Kopfbedeckung erfasst.

Zuvor hatte bereits das Arbeitsgericht in Herne das Verbot im Fall einer angestellten Lehrerin bestätigt. Das Düsseldorfer Verfahren war der erste Fall nach Beamtenrecht in NRW. Zuvor hatte allerdings bereits das Bundesverwaltungsgericht eine nahezu gleich lautende Regelung im baden-württembergischen Schulgesetz für zulässig erklärt.

Die Klägerin hatte ihr zweites Staatsexamen mit der Note 1,9 bestanden. Ihr Weg in den Staatsdienst schien bereits beschlossene Sache, als der Düsseldorfer Bezirksregierung im vergangenen Jahr bekannt wurde, dass die gebürtige Türkin ein Kopftuch trägt. Weil sie sich weigerte, dass konfliktträchtige Stück Stoff in der Schule abzunehmen, sprach ihr die Behörde die Eignung für das Lehramt ab. Nun ist sie arbeitslos und überlegt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen oder in ein anderes Bundesland zu wechseln.

Das Gericht hatte sich unterdessen mit der Frage zu beschäftigen, was ein «islamisches» Kopftuch ist. Denn die Klägerin hatte zugesichert, eine modische Variante «ohne Assoziationen zum Islam» tragen zu wollen. Allerdings müssten Ohren und Haare vollständig bedeckt sein. Ohnehin sei ihr Kopftuch mehr ein kulturelles Bekenntnis und schon gar kein Unterdrückungs-Symbol: Sie habe es gegen den Willen ihres Vaters zu tragen begonnen. Das Gericht befand aber, die Kopftuch-Varianten unterschieden sich nicht wesentlich vom «islamischen» Kopftuch.

Die Prozess-Bevollmächtigte wies auf die mögliche Ungleichbehandlung gegenüber christlichen oder jüdischen Symbolen hin. Das Land NRW argumentierte dagegen, es gebe nur einen «historisch bedingten Einzelfall», bei der an einer staatlichen Schule in Ordenstracht unterrichtet werde: Eine Schulleiterin einer Sonderschule für Sehbehinderte und Blinde in Paderborn unterrichte in Ordenstracht. Kirchliche Schulen sind vom Verbot ausgenommen.

Der Vertreter des Landes zeigte sich nach dem Urteil «vorsichtig optimistisch» für die weiteren Verfahren. Nach Angaben des Schulministeriums hatten sich zwölf Lehrerinnen und mehrere Referendarinnen geweigert, das Kopftuch abzulegen. Am 29. Juni muss das Düsseldorfer Arbeitsgericht einen weiteren Fall entscheiden. Eine Düsseldorfer Sozialpädagogin war nach dem Kopftuchverbot mit einer Baskenmütze in der Schule erschienen.

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