Glaubensfreiheit in der Türkei?
Es gab in den letzten Jahren, wie längst aus den Medien zu erfahren ist, unter anderem mit dem Erstarken der religiös-nationalistischen Bewegung, wie auch immer sie genannt werden, viele Gewalttaten mit zu beklagenden Todesfällen unter der religiösen „TÜRKISCHEN“ Minderheit. Wer weiß wie hoch die tatsächliche Dunkelziffer ist. Das die Sicherheit Andersgläubiger nicht gewährleistet ist, ist ein grob-fahrlässiges Versäumnis des Türkischen Staates, also der Regierung Erdogan, die auch deshalb letztlich die Schuld trifft.
Das Problem bei uns in der Türkei ist, das erst im Jahre 2000(?), als unser Land offiziell als EU-Beitrittskandidat anerkannt wurde, der Enthusiasmus einen neuen Schub bekam und mit dem längst notwendigen Wandel unser Land auch ein neues Gesicht: In Windeseile wurden z.B. die Todesstrafe abgeschafft, Menschenrechtsstatuten wurden zugelassen, den Kurden kulturelle Rechte zuerkannt, politische Gefangene freigelassen, Mann und Frau wurden nach Jahrzehnten – zumindest auf dem Papier - so gleich wie möglich gestellt und die Militärs vorsichtig(!) zurückgedrängt. Aber, obwohl unsere Verfassung Religions- und Kulturfreiheit vorsieht, die AKP-Regierung unter Erdogan (als islamische Partei nicht ohne Grund!), aber auch die Vorgängerregierung(en), hat auf eklatanter Weise versäumt die Ausübung der Religionsfreiheit zu klären und/oder auch diese in der Praxis zu gewähren! Im Gegenteil – ich behaupte als Christ, Jude, Buddhist oder sonstige religiöse Minderheit lebst Du in der Türkei wie in einem fast rechtsfreien Raum bzw. man wird immens reglemtiert und kontrolliert. (Und als geborener Moslem in der Türkei ist es gar unmöglich den Glauben zu wechseln! Möchte nicht wissen welchen Repressalien man ausgesetzt ist, wenn man das vorhätte. Wahrscheinlich gleicht es einer Inquisition. Toll - was für eine Freiheit!)
Man stelle sich nur mal vor was für ein Geschrei es bei den in der EU lebenden Moslems gebe, wenn es z. B. ein Moscheen Bauverbot gebe und/oder die Religionsausübung - in welcher Art auch immer - beschränkt wäre! Fakt ist, diese Glaubens-/Religionsfreiheit wie sie in Amerika, Europa, Australien etc. gewährt und praktiziert wird (wie dort damit umgegangen wird, ist eine andere Thematik und Problematik), diese Toleranz und Freiheit gibt es in der Türkei leider (noch) nicht! Ob wir es wahr haben wollen oder nicht!
Es wird Zeit, das wenigstens die jetzige türkische Generation und Gesellschaft anfängt nach- und umzudenken...
Sincerly
H.M.
Im Anhang meines postings ein paar Kommentare und links zu diesem Thema...
Christen in der Türkei
Im südosttürkischen Tur Abdin haben die Religionslehrer (Melfone) eine existentielle Aufgabe, denn sie gewährleisten die christlich-religiöse Ausbildung der Kinder türkischer Christen assyrischer Volkszugehörigkeit. In diesem Gebiet der heutigen Türkei lebten noch vor 50 Jahren schätzungsweise 200.000 Christen.
Anziehungspunkt für Touristen sind dort die mehr als 1600 Jahre alten Klöster mit einer bedeutenden frühchristlichen Geschichte wie z.B. das Kloster Mar Gabriel mit seinen Mosaiken und Kunstschätzen. Von den in dem einst geschlossen zu nennenden Siedlungsgebiet lebenden syrisch-orthodoxen Christen sind nur noch etwa 2.000 übrig geblieben. In der Folge des Bürgerkrieges zwischen kurdischen Guerillatruppen und türkischem Militär, Paramilitärs und durch Hisbollah-Gruppen sind viele Christen umgekommen oder sind vor der Gewalt ins Ausland, z.B. nach Deutschland, geflohen. Zwar gibt es in der Zwischenzeit Rückkehrinitiativen, aber Sicherheit, dass sie dauerhaft bleiben können, gibt es nicht.
Rechtliche Benachteiligung
Seit 1923 regelt das Lausanner Abkommen für die damals neu entstehende Türkische Republik die Rechte der in der Türkei lebenden nichtmuslimischen Minderheiten. Es schützt aber nicht alle Minderheiten: Die assyrische Minderheit, deren Angehörige sich überwiegend zum syrisch-orthodoxen Glauben bekennen, werden nicht geschützt, wie übrigens auch Katholiken und Protestanten keinen gesicherten Rechtsstatus haben. Die Schutz- und Rechtsbestimmungen des Lausanner Vertrages werden restriktiv nur auf armenisch-orthodoxe, griechisch-orthodoxe Christen und Juden angewandt. Andere Christen haben kein Recht auf die Errichtung von Schulen und sozialen Einrichtungen. Bereits seit Gründung der Republik 1923 haben die Behörden den Neubau und die Renovierung von Kirchen praktisch unmöglich gemacht oder verhindert, die seit 1970 geschlossenen theologischen Seminare dürfen nicht wiedereröffnet werden. Der an Armeniern und assyrischen Christen verübte Völkermord während des I. Weltkrieges - also vor der Gründung der heutigen Türkei - wird bis heute geleugnet, abweichende Meinungen können mit schweren Strafen geahndet werden.
Enteignungen
Unter Berufung auf ein Stiftungsgesetz von 1935 kommt es jetzt - ganz aktuell - in der Türkei zu Enteignungen von Grundeigentum und Immobilien von christlichen Gemeinden und zum Verbot, neues Eigentum zu erwerben. In Deutschland dagegen können türkische Muslime selbstverständlich Eigentum erwerben, um in ihnen Gebetshäuser und Moscheen zu errichten. Pikant ist an diesem Vergleich, daß in nicht mehr seltenen Fällen das Eigentum in angemessener Zeit einem Moscheeverein übertragen wird, der sich dem türkischen Diyanet - dem Ministerium für islamische Angelegenheiten - unterstellt. Ob dadurch in der Zukunft über flächendeckende Moscheevereine staatlicher türkischer Einfluß auf die deutsche Innen- und Gesellschaftspolitik genommen werden kann, sollte sehr genau beobachtet werden.
Religionsunterricht
Im Oktober 1997 verbot der Gouverneur von Mardin den Klöstern Zafaran und Mar Gabriel, in Zukunft Gäste aus dem Ausland aufzunehmen sowie Religionsunterricht und muttersprachlichen Unterricht zu erteilen. Erst nach internationalen Protesten wurde das Verbot der Beherbergung fremder Gäste wieder aufgehoben. Das Verbot, in der aramäischen Kirchensprache zu unterrichten, besteht indes weiterhin. Damit soll die Tradition der Riten und religiösen Gebräuche unterbrochen werden, eine schwere Verletzung des Rechtes auf Religionsfreiheit.
Christliche Religionslehrer leisten mit dem Zusatzunterricht, der in Kirchenschulen abgehalten wird, einen entscheidenden Beitrag für den Erhalt der christlichen Minderheit für die Religionsfreiheit im Tur Abdin. Sie tun diese Arbeit gerne, doch sie können es nur, wenn ihr Lebensunterhalt finanziert ist.
"Vom guten Willen der Spender ist abhängig, ob den Lehrern ein Gehalt gezahlt werden kann. Die Kirchenschulen werden nicht vom Staat anerkannt, darum erhalten sie keine Unterstützung von der Regierung. Unsere Lehrer nehmen sehr wichtige Aufgaben wahr, und es ist unentbehrlich, daß sie ihre Arbeit fortsetzen. Ohne ein Programm wie den Lehrerfonds sind unsere Kinder in der religiösen Erziehung benachteiligt, denn sie werden von anderen Lehrern keine Unterstützung erhalten." (Timotheos Samuel Aktas, Erzbischof vom Tur Abdin, 27.2.2002)
Quelle:
<a href="redirect.jsp?url=http://www.igfm.de/index.php?id=120" target="_blank">http://www.igfm.de/index.php?id=120</a>
|