scheidung
du als tr staatsbürger musst nach der scheidung das rechtskräftige urteil mit apostille übersetzen lassen und beim konsulat abteilung "noterlik" oder direkt in der türkei einem anwalt eine vollmacht erteilen. das kann nicht ohne einverständnis deiner ex gehen,d.h. zur anerkennung des dt. scheidungsurteils müssen beide parteien in der türkei einen vertretenden anwalt haben. die sache dauert nicht lange, falls im einvernehmen und kann sogar innerhalb von einem monat durchgezogen werden.
wenn du das deutsche scheidungsurteil nicht anerkennen lässt, wirst du immernoch trotz scheidung hier als verheiratet gelten anstatt bekar (später im nüfus)und bei einer erneuten heirat nicht heiraten können,da im nüfus kayit örnegi und evlenme ehliyet belgesi immer noch verheiratet steht.
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