Einzelnen Beitrag anzeigen
  #189  
Alt 28.09.2006, 13:37
Benutzerbild von akshalil
akshalil akshalil ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard Also grundsätzlich kann dein(e)

Bruder(Schwester) nur unter den Voraussetzungen Aufenhalts bekommen,welche auch für seine Ehefrau/Ehemann Student/in gelten.. die Einzelheiten mit Anwalt kären :-)