Wo wird die Scheidung
vollzogen? Vor einem türkischen oder deutschem Gericht?
Jedenfalls gilt:
gemäß Artikel 7 § 1 Abs. 2 Satz 1 FamRÄndG das man einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung der Ehescheidung bei der Landesjustizverwaltung des Bundeslandes, in dem ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, stellen muß, wenn die Scheidung in einem Nichtmitgliedstat der EU erfolgt ist (also wie Türkei).
Was die Anerkennung deutscher hescheidungen in der Türkei angeht, so würde ich sagen, daß du dies leicht beim türkischen Konsulat erfahren kannst.
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