die doppelte Staatsangehörigkeit..
zunächst einmal möchte ich anmerken, dass es in D keine doppelte Staatsangehörigkeit gibt!!!! Ein Zwang zur Einbürgerung besteht nicht und das "Einbürgerungsamt" wird sicherlich einen Unwissenden über diese Tatsache aufklären... Wenn ein Türke sich nach der Einbürgerung wieder den türkischen Pass ausstellen lässt, dann ist daran nicht nut die türkische Botschaft bzw. Regierung schuld, sondern auch der Einzelne selbst.. Schliesslich unterschreibst Du mit deinem eigenen Namen.. Wenn dann hinterher LEute sich über diese Tatsache aufregen finde ich das lächerlich.. Man kann sich nur darüber aufregen, wieso sich die türkische Regierung mit D. nicht einigen konnte bzw. die doppelte Staatsbürgerschaft "aushandeln" konnte...Eigentlich müsstest Du dich also hier über die TR aufregen, weil die türkische Regierung ihre Landsleute im Ausland vernachlässigt...
Weiterhin sschreibst du "man hat mit der dt. Staatsangehörigkeit nie den gleichen juristischen Status.... " DAS STIMMT Nicht..juristisch gesehen bist Du Deutsche und du geniesst auch die gleichen Rechte wie alle anderen Deutsche auch..!!!!!!! Du hast vielleicht nicht die gleiche Anerkennung in der Gesellschaft, das ist jedoch eine ganz andere Frage...
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