Im Prinzip hast Du recht
..., nur ...
1. Der Ehemann unterliegt auch in Zukunft der Personalhoheit der Türkei, d.h. die Türkei wird darauf bestehen, auf den türkischen Ehemann türkisches Recht anzuwenden.
2. Damit die Ehe auch in der Türkei wirkt, muss das begründete Eheverhältnis den türkischen Behörden angezeigt werden. Sobald dies geschieht findet in der Türkei grundsätzlich türkisches Familienrecht Anwendung, da ein Ehepartner türkischer Staatsangehöriger ist.
3. Trotz allem liegst Du möglicherweise richtig, nur nach türkischem Recht, welches auf den Ehemann nun einmal Anwendung findet, scheint mir die Annahme des Mädchennamens der Ehefrau ohne dahingehendes Gerichtsurteil nicht möglich zu sein.
Ausschließen möchte ich aber nichts.
Vielleicht mache ich ja einen Denkfehler.
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