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Alt 12.04.2006, 00:14
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originalgueler originalgueler ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
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das sind zwei Nationalitäten und sie leben in der Schweiz, demnach gilt das Eherecht von der Schweiz, dh. der Mann kann den Namen der Frau als Doppelnamen annehmen, damit die Frau ihren Nachnahmen nicht ändern muß.

Richtig oder?