Dein Mann kann Deinen Namen annehmen
allerdings wird dies ein Doppelname, er sollte es dem Konsulat mitteilen, dann wird ihm wunschgemäß der Doppelname eingetragen; allerdings wird sein Name zuerst aufgezählt, danach folgt der zweite Name.
Die türkische Staatsbürgerschaft kannst beantragen, was ich Dir aber abraten würde, denn als seine Frau hast Du ohnehin bereits Bleiberecht in der Türkei etc., bei beiden Nationalitäten habt ihr mehr Vorzüge, ihr müßt euch dann in diesem Fall nicht für ein Land entscheiden (Aufenthalt/Arbeitsrecht).
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