Kommt drauf an...
...ob beide Teile während der Ehe und auch danach noch gearbeitet haben... ob jeder seinen Lebensunterhalt verdient. Ob die Schulden für gemeinsame Ausgaben gemacht wurden etc.
Wichtiger Punkt: Unterhaltsverzicht bei Übernahme der Schulden eines Teiles.
Es gibt viele Punkte.....man kann es nicht pauschalisieren.
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