Verurteilung?
Ich denke, dass hier niemand niemanden verurteilt.
Lass es mich mal so rum probieren. Zwei Menschen wollen den Bund der Ehe eingehen. Sie möchten die Ehe aus religiöser Sicht "versiegeln", sprich sie möchten einen "Ehevertrag" machen, um unter anderem der "Unzucht" (Zina) aus dem Wege zu gehen.
Wenn zwei Menschen sich das Ja-Wort geben möchten, zwei weitere Personen dieses Ja-Wort bezeugen, so ist die Eheschließung getan, nach Klärung der Formalitäten (mehir). Es gibt keine Voraussetzungen für den Ort der Eheschließung. Es gibt keine Voraussetzung dafür, dass ein Imam diese Eheschließung vornehmen muss. Was der Imam macht, ist ein Gebet für die Personen auszusprechen, mehr nicht.
Man sollte zwischen Religion und Kultur unterscheiden.
Imam-Nikahi ist etwas von uns Menschen im laufe der Zeit erfundene Darlegung der Eheschließung. Im islamischen Recht gibt es kein "Imam-Nikahi". Es gibt nur den einen Nikah der Gültig ist. Bevor der Islam als Religion verbreitet wurde gab es noch ein "muta-nikahi" diese wird von allen Gelehrten als Nichtig erklärt (ohne ins detail gehen zu wollen).
Konkret:
Es spricht nichts dagegen, eine Eheschließung in einer Kirche vorzunehmen.
Von daher sollte deine Fragestellung nicht nach dem Ort sein, sondern direkt, im Bezug auf die Eheschließung auf islamische Art.
Ich habe oben bewußt von zwei Personen gesprochen, und nicht von einer Muslima und einem Christ.
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