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Alt 03.03.2006, 14:22
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dametr dametr ist offline
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Standard o.T.

Auch wenn uns diese Koran stelle nicht gefallen mag ...

Alle schiitischen Quellen sagen eindeutig, daß die Zeitehe zum Islam gehört, weil der Koran und der Prophet dies bestätigen • Die Schiiten haben darüber einig sichere, klare und überzeugende Aussagen des Gottesgesandten,die durch seine besten und nächsten Personen überliefert worden sind. Jedenfalls ist es Euch vielleicht zunächst noch nützlicher, wenn Ihr wißt, daß auch fast alle wichtigsten sunnitischen Quellen darauf hinweisen, daß die Zeitehe zum Islam gehört.
(weiter unter: <a href="redirect.jsp?url=http://www.islamischer-weg.de/zeitehe.htm)

Zeitehe," target="_blank">http://www.islamischer-weg.de/zeitehe.htm)

Zeitehe,</a> Mut"a
Die Zeitehe ist eine Eheform, bei der die Dauer der Ehe von vornherein abgesprochen und festgelegt wird. Diese kann nach verschiedenen Rechtsgelehrten zwischen einer Stunde und 99 Jahren (also unbegrenzt aber nur für das Diesseits) betragen. Die Wartezeiten nach der Ehe gelten auch bei dieser Form, wie auch die Morgengabe und viele andere Regeln der zeitlich unbegrenzten Ehe. Im Gegensatz zu der unbegrenzten Ehe können aber bei der Zeitehe Beschränkungsvereinbarungen getroffen werden, die bei der Zeitlosen Ehe nicht zulässig sind. So kann z.B. eine nur eingeschränkte Sexualität vereinbart werden und vieles andere mehr. Daher wird diese Form der Ehe auch wie z.B. eine "Verlobung" durchgeführt. Während diese Form der Ehe in der dschafaritischen Rechtsschule erlaubt ist, wird sie in den sunnitischen Rechtsschulen verboten.

Bei der islamischen Legitimation der Zeitehe gehen die Meinungen diesbezüglich auseinander. Nach sunnitischer Rechtsauffassung wurde die qur"anische Erlaubnis zur Zeitehe vom Propheten aufgehoben. Allgemein gilt aber, dass die Abrogation eines Verses im Qur"an im Qur"an selbst erfolgt. Es existiert kein Fall, wo ein Vers außerhalb des Qur"an abrogiert wurde. (Zumindest nicht durch Allah (t) und seinen Propheten (s.) und seine Imame (a.s.).) Hierin wurzelt daher auch die Regel, dass eine der Grundbedingungen für die Autentizität einer Überleiferung (Hadith), deren völlige Widerspruchslosigkeit zum Qur"an unerlässliche Bdingung ist. Darüberhinaus stellt der Qur"an die höhere Autorität dar. DArin heißt es:

"...Und was ihr genossen (Istamta"tum) habt gemäß Vereinbarung, gebt ihnen ihre Brautgabe als Vorschrift. Und es ist keine Sünde, wenn ihr über die Vereinbarung hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft, nach Erfüllung der Vorschrift. Seht, Allah ist Allwissend und Allweise." (Heiliger Qur"an 4:24)

In diesem Vers wurde weder "Ehe", noch irgend eines seiner Derivate benutzt, sondern ein Derivat des Wortes "Mut"a" (Genuß-/Zeitehe): "Istamta"tum". Das Wort Istamta"a ist die zehnte Verbalform der Wurzel m-t-a. Natürlich ist die Mut"a eine Form der Ehe, doch die Regularien unterscheiden sich etwas von denen der permanenten Ehe, einschließlich der Tatsache, daß das Paar seinen Vertrag verlängern kann, wie auch das Ende des Verses schon spezifiziert.

Es besteht übereinstimmung unter den Rechtsgelehrten aller Rechtsschulen, dass obiger Vers die Erlaubnis der Zeitehe beschreibt. Auseinander gehen die Meinunen darüber, von wem der Vers zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wurde. Während die sunnitischen Gelehrten die Aufhebung auf den Propheten (s.) beziehen, verweisen schiiische Rechtsgelehrte auf das Verbot ab der Kalifenzeit von Umar.
(weiter unter: <a href="redirect.jsp?url=http://www.muslim-markt.de/Lexikon/stichworte/z/zeitehe.htm
" target="_blank">http://www.muslim-markt.de/Lexikon/stichworte/z/zeitehe.htm
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