Thema: Einbürgerung
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  #26  
Alt 20.01.2006, 01:40
fatihmehmet26
 
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ja das ist natürlich eine sehr gute frage;-)

also....da es sich hier um verwaltungsvorschriften handelt, bestimmt grundsätzlich der zuständige beamte selber wem er die fragen stellt. er kann auch darüber entscheiden, ob überhaupt fragen gestellt werden.
der innenminister baden-würtembergs hat erklärt, dass dieser fragebogen für alle gelten solle. kurioserweise entstand jedoch dieser fragebogen nachdem unter anderem herr basam tibi eine studie bzw. umfrage mit muslimen durchgeführt hat. das ergebnis dieser studie ist, dass ca. 20 % der muslime antisemitisch sind, radikale positionen vertreten etc.
daraufhin sah sich die landesregierung dazu berufen diesen fragebogen zu erstellen. die aussage, dass man prinzipiell alle befragen könnte ist meines erachtens nur eine schutzbehauptung, da man nun um die verfassungsmäßigkeit dieses gesinnungstestes fürchtet. außerdem ist in einer internen anweisung klar festgelegt, dass muslimische personen befragt werden sollen.

also da gibt es noch einige seltsame dinge die da produziert worden sind. nun sollen ja auch einige fragen modifiziert werden oder gänzlich abgeschafft werden. mal sehen wohin das ganze führt........