Syrischer Rechtsgelehrter
Syrischer Rechtsgelehrter setzt sich mit verschiedenen Themen auseinander, zum Beispiel: Dürfen Muslime Lieder hören? Was ist mit einem Muslim, der das Gebet vernachlässigt? Dürfen Muslime Kreditkarten wie VISA und American Express benutzen? Warum erwähnt der Koran die Tötung von Apostaten nicht? u.v.m.
Syrien (Institut für Islamfragen, dh, 29.03.2004) Der syrische Sheich Dr. Wahba al-Zuhayli, ein in seiner Heimat bedeutender Rechtsgelehrter, hat mehrere Fatawa (Rechtsgutachten) erlassen, die hier dokumentiert werden:
Frage: "Mein Sohn studiert in Japan. Darf er dort weißes oder rotes Fleisch
essen?"
Antwort: "Die Japaner sind meist Buddisten. Infolgedessen darf Ihr Sohn dort
weder Hähnchenfleisch noch Rindfleisch essen. Er kann aber Fisch essen, weil
man einen Fisch nicht schlachten muss."
Quelle: www.zuhayli.com/fatawa5.htm
Frage: "Ist Elfenbein aus islamischer Sicht rein oder unrein?"
Antwort: "Nach den Rechtsschulen von al-Shafi"i und Ibn Hanbal ist es
unrein. Nach den Rechtsschulen von Hanafi und Malik ist es rein.
Quelle: www.zuhayli.com/fatawa9.htm
Frage: "Darf man als Muslim Lieder hören? Manche meinen, man darf das tun,
andere meinen, man darf nicht?
Antwort: "Alle vier Rechtsschulen des Islam verbieten das Hören von Liedern.
Nur in folgenden Fällen darf man es tun: Auf Hochzeitsfeiern,
Geburtstagsfeiern und Nationalfeiern. Dazu darf man Lieder hören als Teil
der seelischen Erholung."
Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p13.htm
Frage: "Darf ein Mann einer fremden Frau die Hand schütteln?"
Antwort: "In der Überlieferung verbietet Allahs Prophet das Händeschütteln
mit einer fremden Frau."
Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p13.htm
Frage: "Inwieweit darf ein Mann mit seiner Frau sexuellen Umgang haben, wenn
sie ihre Periode hat?"
Antwort: "Al-Djama"a, Al-Djumhur und al-Shari"ia erlauben den Kuss und
ähnliches. Die Rechtsschule von Ibn Hanbal erlaubt dem Mann unbeschränkten
sexuellen Umgang ausgenommen den Geschlechtsverkehr."
Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p13.htm
<!-- p>Frage: "Es gibt elektrische Geräte, die Insekten töten. Die Insekten
sterben, wenn sie in diesen Geräten landen. Darf man sie aus islamischer
Sicht dann noch verzehren?" [Anmerkung: Der Islam verbietet den Verzehr von
Aas]
Antwort: "Wenn die Tötung infolge eines elektrischen Schocks erfolgt, darf
man die Insekten nicht mehr verzehren. Wenn die Tötung dagegen als Folge
einer chemischen Vergiftung auftritt, darf man sie verwenden."
Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p17.htm
Frage: "Macht der Verzehr von Kamelfleisch die rituelle Waschung (vor dem
Gebet) ungültig?"
Antwort: "Nach der Rechtsschule von Ibn Hanbal wird die rituelle Waschung
durch den Verzehr von Kamelfleisch ungültig gemacht."
Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p17.htm
Frage: "Wenn ein Mann zu seiner Ehefrau etwas sagt wie: "Heirate doch einen
Hund!" oder "Heirate doch einen Esel!" Gilt die Ehefrau in diesem Fall als
verstoßen?"
Antwort: "Dies sind Schimpfwörter. Sie gilt nicht als verstoßen."
Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p17.htm
Frage: "Wie beurteilt der Islam einen Muslim, der das Gebet vernachlässt,
aber später doch wieder betet?"
Antwort: "Jemand, der das Gebet aus Faulheit und Vernachlässigung verlässt,
gilt in der Rechtsschule von al-Djumhur als Abtrünniger. Er muss getötet
werden. Nach der Rechtsschule von Abu Hanifa darf er nicht getötet, sondern
muß inhaftiert und geschlagen werden, bis er Buße tut und wieder betet."
Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p17.htm
[Anmerkung: Das rituelle Gebet zu vernachlässigen gilt im Islam als eine der schwersten Sünden überhaupt.]
Frage: "Darf man die Geldkarten von "Visa" und "American Express" benutzen?"
Antwort: "Nein. Dies ist islamisch gesehen nicht erlaubt."
Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p17.htm
Frage: "Stimmt es, daß ein Ehepartner/in der/die den Islam oder Allah aus
Versehen beschimpt, als geschieden gilt und den Ehevertrag neu schließen
muss?"
Antwort: "Nach der Rechtsschule von al-Shafi"i und Ibn Hanbal muss man
erneut heiraten, wenn man so etwas tut. Dazu muss man seinen Glaube an den
Islam neu bestätigen. Der "Abtrünnige" muss sein Glaubensbekenntnis in
Öffentlichkeit wiederholen."
Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p17.htm
Frage: "In einem vorigen Fatwa von Ihnen habe ich gelesen, daß eine Person,
die den Islam beschimpft, als Abtrünniger gilt. Infolgedessen muss seine
Frau von ihm geschieden werden. Mein Vater beschimpft den Islam und Allah.
Muss meine Mutter sich von ihm scheiden lassen?" [Kommenatr: Die Ehe einer
Muslimin mit einem Abtrünnigen, also einem Nichtmuslim wird automatisch
geschieden.]
Antwort: "Nach der Rechtsschule von al-Shafi"i muss sie das tun."
Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p21.htm
Frage: "Muss eine Person, die den Islam velässt, ohne gegen den Islam in
irgendeiner Form zu kämpfen, getötet werden? Wie ist es, wenn ein früherer
Jude oder Christ den Islam verlässt und weiter unter Muslimen in Frieden
leben möchte - muss dieser auch getötet werden?" [Kommentar: Die Sharia
schreibt die Tötung jedes Apostaten vor, auch wenn sie vor Gericht nur in
den seltensten Fällen verhandelt werden dürfte.]
Antwort: "Wenn der Abgefallene seinen Abfall öffentlich äußert, muss er
getötet werden. Wenn er aber seinen Abfall nicht zum Ausdruck bringt, wird
er in diesem Fall von Allah bestraft." [nicht von Menschen]
Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p21.htm
Frage: "Wiese erwähnt der Koran nicht die Bestrafung (die Tötung) des
Abgefallenen vom Islam, obwohl diese sehr wichtig ist?"
Antwort: "Es gibt keinen Unterschied zwischen dem Koran, der Überlieferung
und der "Sunna" (der Lebensweise Muhammads und seinen Entscheidungen). Aus
allen diesen Quellen dürfen die Strafen des Schari"a abgeleitet werden." [Kommentar: Die Überlieferung berichtet, daß Muhammad die Tötung eines
Abgefallenen befohlenen habe.]
Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p21.htm
|