Fatawa zu verschiedenen Fragen
Darf ein Muslim für einen nichtmuslimischen Arbeitsgeber arbeiten? - Darf ein Muslim Ameisen töten? - Zur Ferienzeit fahren viele Reisende ins Ausland, heiraten dort und lassen
sich nach Beendigung des Urlaubs wieder scheiden. Wie ist vom Islam her zu
beurteilen?
Die folgenden Fatawa (Rechtsgutachten) wurden von Daniel Hecker zusammengestellt und aus dem Arabischen übersetzt.
Frage: Darf ein Muslim für einen nichtmuslimischen Arbeitsgeber arbeiten?
Antwort von seiner Eminenz Sheich Khalid Bin Ali al-Mashikah: "Wenn der Arbeitgeber Muslim ist, darf ein Muslim für ihn arbeiten,
und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber andere Angestellte hat, die keine
Muslime sind. Wenn der Arbeitgeber aber kein Muslim ist, gelten zwei
Regeln:
Eín gottloser Arbeitgeber [hier ist ein Nichtmuslim gemeint] könnte den muslimischen Arbeitnehmer für in seinen eigenen Dienst stellen wollen, z. B., um sich von dem Muslim die eigene Wohnung putzen zu lassen, die eigenen Kleider waschen zu lassen oder das eigene Essen kochen lassen. Dies führt zur Erniedrigung des Muslims. Deshalb darf er für den Gottlosen in diesem Fall nicht arbeiten. Allah sagt im Koran: "... Allah wird niemals den Ungläubigen die Oberhand über die Gläubigen geben" (Sure 4,141).
Der Dienst könnte auch so ausssehen, daß der angestellte Muslim keinen direkten Dienst für den gottlosen Arbeitsgeber leisten muss, z. B. als Schreiber oder Ingenieur. In diesem Fall darf er für den Gottlosen arbeiten."
Quelle: www.almoslim.net/rokn_elmy/show_question_main.cfm?id=1018
Frage: Darf ein Muslim Ameisen töten?
Antwort von seiner Eminenz Sheich Abdul Aziz Bin Abdullah al-Radjihi: Antwort: "Nach der Überlieferung von Ahmad Ibn Hanbal, Ibn Maja und Abu
Dawud hat Allahs Prophet uns verboten, vier Arten von Tieren zu töten: "Die
Ameise, die Biene, den Wiedehopf und "al-Sard" (ein Raubvogel)". Nach der
Überlieferung von Ahmad Ibn Hanbal, Abu Dawud und an-Nisa"i verbot uns
Allahs Prophet auch, einen Frosch zu töten. Allah erlaubt uns, schädliche
Tiere zu jeder Zeit zu töten. Nach der Überlieferung von Muslim sind die
schädlichen Tiere: "Die Maus, der Sperber, die Schlange, der Skorpion und
der aggressive Hund".
Quelle: www.almoslim.net/rokn_elmy/show_question_main.cfm?id=3427
Frage: Zur Ferienzeit fahren viele Reisende ins Ausland, heiraten dort und lassen
sich nach Beendigung des Urlaubs wieder scheiden. Wie ist vom Islam her zu
beurteilen?
Antwort von seiner Eminenz Dr. Sheich Nasser Bin Sulaiman al-"Omar:
"Ein Muslim darf in die Länder der Gottlosen aus folgenden Gründen
reisen: zur Propaganda für den Islam (arab. Da"wa), zur medizinischen
Behandlung, zum Studium oder um Hilfe zu leisten. Außerhalb dieses Rahmens
finde ich es unerwünscht für einen Muslim, in diese Länder zu reisen; manche
islamischen Geistlichen verbieten es sogar. Die mit der Absicht der späteren
Scheidung geschlossene Heirat kommt der "Genussehe" nahe [eine hauptsächlich
von Schiiten praktizierte zeitlich begrenzte Ehe, für die die Frau eine
Entlohnung erhält. Sunniten lehnen die Zeit- oder Genussehe überwiegend ab].
Deshalb darf ein Muslim nicht so handeln. Dies ist vom islamischen
Standpunkt aus nicht erlaubt. Aber wenn ein Muslim solch eine Ehe schließen
möchte, um keine Unzucht zu begehen, darf er es tun. Ein Muslim, der eine
Frau mit der Absicht heiratet, sie später zu verstoßen, darf dies nur mit
einer normalen Eheschließung tun. Sie darf von seiner Absicht zur späteren
Scheidung nichts wissen. Er darf sie nicht darüber informieren, weder in
direkter Form, noch angedeutet oder per Ehevertrag."
Quelle: www.almoslim.net/rokn_elmy/show_question_main.cfm?id=1836
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