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Alt 17.11.2005, 11:25
naya
 
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Standard erben in der TR als deutscher

ich lese und höre immer wieder, dass türken, die die dt. Staatsangehörigkeit angenommen haben, in der TR nicht erben können.

ich habe dieses Problem mit einem RA in der TR besprochen. auch habe ich diese Frage in einem anderen Forum (www.hukuki.net) an Experten gerichtet. Mit dem selben Ergebnis:

Ich war als türkin die Tochter meines Vaters. Als deutsche bin ich das auch (logisch oder). Also habe ich mit meinem Dasein ein Erbrecht.

Oder verstehe ich da etwas falsch? Wie kann man mir mein Recht nehmen?

Ausserdem gibt es doch Vereinbarungen zwischen D und TR (?). Schliesslich kann sich ein türk. Staatsbürger in D z.B. auch ein Haus Land Wohnung kaufen. Also habe ich als ex-türke die selben Rechte in der TR.

Dass ich als deutsche im tiefsten Urwald in der TR (ok ok in Dörfern und so) kein Land käuflich erwerben kann, kann ich akzeptieren.

Hab ich recht oder was?