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Alt 31.10.2005, 17:19
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halitpasa75 halitpasa75 ist offline
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Standard o.T.

Das was Du schreibst ist nur bedingt richtig.
Fakt ist, dass natürlich ein allgemeingültiges Gesetz geschaffen wurde, welches nicht ausschließlich Türken betrifft, weil dies verfassungswidrig wäre.

Aber, jedes Gesetz beruht auf einer politischen Entscheidung. Die Intention des Gesetzgebers war bei der Gesetzgebung m.E. offensichtlich das, was ihm heute vorgeworfen wird.

Das mit den Polen stimmt nicht, denn EU-Bürger haben die Möglichkeit der Mehrstaatlichkeit.

Kurz nachgedacht: EU-Bürger können die doppelte Staatsangehörigkeit behalten. Die, welche vom Heimatland nicht ausgebürgert werden, dürfen die doppelte behalten. Dann stellt man sich schon die Frage, wer bleibt noch großartig über?