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Alt 01.10.2005, 13:33
airdem
 
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Standard Wie sieht es mit der Form aus?

Nach deutschem Recht kann man ja einen mündl. oder auch schriftlichen Vertrag über Immobilien&Grundstücke, solange man nicht beim Notar war, "rückgängig" machen.

Besser gesagt, man muss es nicht einhalten.

Gibt es auch sowas im türk. Recht?