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Alt 17.09.2005, 18:45
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avukatbey avukatbey ist offline
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Standard §§ 23, 24 TürkOGB

regelt die Anfechtung von Verträgen für die Vertragspartei, die bei Abschluß einem wesentlichen Irrtum unterlag.

Aus § 24 OGB werden 5 Irrtumsarten hergeleitet:

Irrtum über die Art des geschlossenen Vertrages, über den Inhalt der eigenen Erklärung, über die Person des Vertragspartners, über den Umfang der eigenen Leistung oder Gegenleistung und über grundlegende Bedingungen des Vertrages.

Auch arglistige Täuschung berechtigt zur Anfechtung: § 28 OGB.

Schließlis kann Wucher (offensichtliches Mißverhältnis zwischen Leistung u. Gegenleistung - Art. 21 OGB) zur Anfechtung berechtigen.

Natürlich sollte die Betroffene am besten einen Anwalt aufsuchen und sich beraten und ggfls. vertreten lassen, um anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob dies erfolgreich sein kann.

Herzliche Grüße
avukatbey