Strafanzeige
wenn die Polizei - wozu sie eigentlich verpflichtet ist - keine Anzeige aufnimmt, so kann direkt eine Strafanzeige schriftlich bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden.
Gegen den Nachbarn kann außerdem zivilrechtlich vorgegangen werden. Hierzu sollte allerdings in der Tat ein Anwalt aufgesucht werden. Ist kein Rechtsschutz vorhanden und das Einkommen gering, gibt es die Möglichkeit, daß die Kosten von der beim zuständigen Amtsgericht zu beantragenden Beratungshilfe übernommen werden.
Hier können Unterlassungsansprüche und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden.
Wichtig allerdings: Die (verbalen) Übergriffe müssen bewiesen werden können!
Oft werden die Leute erst ruhig, wenn"s an den Geldbeutel geht!
Herzliche Grüße
avukatbey
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