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Alt 01.05.2005, 19:39
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6666mahfuz 6666mahfuz ist offline
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Standard Grundlagen der Scharia

Edille-i Scher`ijje sind Quellen, aus denen sich die islamisch-rechtlichen Bestimmungen ableiten lassen. Diese sind vier an der Zahl:

1.Kitab: Quran-i Kerim

2. Sunna: Worte und Handlungen unseres Propheten bzw. seine Zustimmung gegenüber den Taten anderer durch stillschweigendes Billigen der Handlungen von anderen.

3. Idschma (Konsens): Die Überienstimmung der islamischen Gelehrten (Mudschtehide)* in Rechtsfragen zu irgendeiner Epoche.

4. Qijas (Analogieschluß der Rechtsquellen): Analoge Übertragung eines Rechtsprinzips von Quran und in den Hadisen des Propheten keine eindeutige Äußerung gibt.

Mudschtehid: zur Heranziehung von Bestimmungen aus Koran und Sunna befähigter und befugter großer Gelehrter. Um Mudschtehid sein zu können, muß man nicht nur die gesamte islamische Lehre beherrschen, sondern dazu das eine Gottesgabe darstellende überirdische Wissen (leddunni ilm) verinnerlicht haben.

Ich für meinen Teil halte mich an die Reihenfolge, wobei die 2. bis 4. schwieriger zu finden sind, bzw. oft unbefriedigende Antworten kommen. Ist das nur mein Problem, oder haben das andere auch???