Historikerkommissionen, nicht Parlamente
Der Türkei wird ein Genozid (Völkermord) während des 1. Weltkrieges und die Leugnung dessen vorgeworfen, ohne dass die historische Erkenntnisgewinnung in wissenschaftlichen Kreisen abgeschlossen ist. Dies ist ein weltweit einzigartiges Phänomen. Es gibt bis heute kein Land, dem man durch Parlamentsbeschlüsse einen Genozid vorgeworfen hat. Solche Vorwürfe gehen üblicherweise zunächst vor ein internationales Gericht, welches auf Fakten und Beweisen basierend ein Urteil fällt. Für die Klärung der historischen Ereignisse ist dringend erforderlich, dass eine neutrale und unabhängige Historiker-Kommission über die Ereignisse befindet. Bis Dato wurden zwei Initiativen der Türkei (2004 und 2005) in dieser Richtung seitens Armenien abgewiesen.
|