Nachdem der oberste Gerichtshof(Yargitay
zu dem Entscheidung gekommen ist,dass in der Türkei "Laisizismus" nicht mehr stattlich/gesetzlich/strafrechtlich geschütz zu werden braucht,ist er wieder zu seiner ältere Rechtsprechung zurückgekehrt im Fall von Mehmet Sevket Eygü..
er führt aus,dass der "radikal Islam" und Verlangen nach "Scharia" immer noch aus der Tagesordnung der Türkei nicht verscwunden ist!
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