Metinden alintilar:
"Das neue Gesetz verbietet nicht ausdrücklich das Kopftuch, sondern religiöse Symbole und Kleidungsstücke, die als eine "mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten unvereinbare Haltung" verstanden werden könnten."
--> ein verfassungsrechtlicher Grundwert: Art. 4 Glaubensfreiheit
Abs.1 "...die Religionsfreiheit ist unverletzlich"
Abs.2 "..ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet"
MEINE FRAGE:
Das Kopftuchtragen der islamischen Frauen ist doch auch ein Teil der Religionsausübung, oder etwa nicht?
"Ob die neuen Gesetze in den Ländern juristisch haltbar sind, ist unter Rechtsexperten stark umstritten."
--> Meiner Ansicht nach nicht, da hier vom Staat in die Grundrechte einzelner eingegriffen wird.
Die Frage ist aber, ob hier die Lehrerinnen "im Amt" sich auf ihr Grundrecht berufen können, da diese ja nur auf Staat-Bürger Ebene verletzt werden können, und nicht auf Staat-Staat oder Bürger-Bürger Ebene.
Sehe ich das falsch??
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