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Alt 02.10.2004, 18:04
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kheidi kheidi ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
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Standard das hört sich ja merkwürdig an...

... ist sie denn "nur" nach islamischem Recht verheiratet? Dann hat das rein rechtlich gesehen in der Türkei nicht viel mehr Bedeutung als auch in Deutschland. Hier wird die islamische Ehe auch nicht voll anerkannt. Bei den deutschen Behörden zählt man dann nur als eheähnliche Lebensgemeinschaft, erst die standesamtlich durchgeführte Eheschließung wird anerkannt. Das ist auch in der Türkei so. Erst nach erfolgter standesamtlicher Eheschließung wird auch diese in der Türkei registriert. Deine Freundin sollte sich wg. Hilfe an die Deutsche Botschaft wenden, welche für den Wohnort/Registerort des Mannes zuständig ist. Evtl. kann auch das Auswärtige Amt helfen oder ein Anwalt, der solche Ermittlungen durchführen kann. Auf alle Fälle sollte sie den Namen und den Register- bzw. Wohnort herausfinden, damit die Botschaft prüfen kann, ob die Eheschließung registriert ist.

Gruß kheidi