GEsetzliche Grundlage
Die Bundesrepublik Deutschland ist als freiheitlicher, demokratischer und sozialer Rechtsstaat den Prinzipien der Humanität und der Gerechtigkeit verpflichtet. Das Grundgesetz garantiert Frauen und Männern die gleichen umfassenden Grundrechte und verpflichtet gleichzeitig alle drei Gewalten im Staat - die Legislative, die Exekutive und die Rechtsprechung - Maßnahmen zu deren Schutz zu ergreifen. Dementsprechend hält sie ein umfangreiches Instrumentarium bereit, um Menschenrechtsverletzungen in jeder Form, insbesondere in ihrer stärksten Ausprägung, der Gewalt, wirksam entgegenzutreten. Diesem Ziel dient das Strafrecht, und eine Vielzahl sonstiger Gesetze wird von diesem Grundsatz beherrscht.
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