Majestätsbeleidigung? Ach was, ...
...das ist im höchsten Fall Dumpfbackenbeleidigung. Tja, jeder so wie er/sie es verdient...oder auch nicht.
§ 95 StGB "Majestätsbeleidigung"
"Wer den Kaiser, seinen Landesherrn oder während seines Aufenthalts in einem Bundesstaate dessen Landesherrn beleidigt, wird mit Gefängnis nicht unter zwei Monaten oder mit Festungshaft von zwei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Neben der Gefängnisstrafe kann auf Verlust der bekleideteten öffentlichen Ämter (sowie der aus öffentlichen Wahlen hervorgegangenen Rechte) erkannt werden."
(Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. Berlin und Leipzig 1920.)
Hehe...da sieht man wie alt Güli in Wirklichkeit doch ist, wenn Mann von Majestätsbeleidigung spricht. ;-)))
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