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25.01.2005 10:48

Deutsch türkische Staatsangehörigkeit
 
Hi,
laut den Medien sollen demnächst 100.000 türkischstämmige Deutsche ihren deutschen Pass verlieren, weil diese "heimlich" wieder den türkischen Pass geholt haben.
Was ich mich frage:
Wie wollen die deutschen Behörden beweisen oder feststellen, daß diese Leute 2 Pässe haben?

26.01.2005 22:16

o.T.
 
Hallo Yusuf!
Ganz einfach: irgendwo wird der Krempel, dass die Leute ja türk. Angehörige sind ja auch irgendwo in den türkischen Behörden schriftlich festgehalten, so lahm die türk. Behörden sonst ja sind. Dass sie deutscheAngehörige sind ergibt sich ja aus dem deutschen Pass...zudem ist die Türkei verpflichtet darüber Auskunft( wer jetzt türk. Pass hat und wer nicht) zu erteilen bei Anfragen...die dt. St.angh. wird dann entzogen (dass geht ausnahmsweise, weil die Leute ja nicht Staatenlos werden, denn sie sind ja türk. Angehörige)

isinsu 12.03.2005 15:09

arglistiges Verschweigen..
 
bei einem alten Auto??? sehr sehr schwierig...

cobanim 08.04.2005 09:41

Sonradan cikanlar nolacak ..
 
Peki 2000 de Türk vatandasligini alan ve bu yasa cikmadan tekrar Türk vatandasligindan cikanlar nolacak??

29.07.2005 11:31

Todesstrafe
 
Die Geschichte der Todesstrafe:
Diese reicht zurück bis zum Anbeginn des Homo sapiens. Schon in den frühesten Tagen fällten Menschen Urteile und vollstreckten sie an ihren Mitmenschen, wobei der Ideenreichtum keine Grenzen kannte. Den Sterblichen fielen immer neue Methoden ein, um ihresgleichen vom Leben in den Tod zu befördern. Dabei stand meistens nie die Humanität im Vordergrund. Das ganze Gegenteil war der Fall, die Prozeduren wurden von Jahrhundert zu Jahrhundert immer grausamer. In der Neuzeit entwickelte man weiter neue und angeblich schmerzfreie Hinrichtungsmethoden, wie z. B. den Elektrischen Stuhl oder die Gaskammer.

Was hält ihr davon?? Wie steht Ihr dafür oder dagegen??

xecemx 29.07.2005 17:26

eindeutig dafür
 
manche leute verdienen es einfach nicht auf dieser welt leben zu dürfen.
die sollte man einfach ins jenseits befördern und wenn das etwas grausam ist das vielleicht auch ein abschreckendes beispiel für andere straftäter

30.07.2005 10:33

Wer Urteilt denn darüber, dass dieser
 
jenige es nicht verdient zu Leben?!

31.07.2005 01:41

Dagegen...
 
... denn die Todesstrafe wäre die leichte Lösung.

Man sollte Menschen, die grausames vollbracht haben für immer in ein Loch wegsperren ohne jeglichen Kontakt zu anderen.

Sie sollten nur gelegentlich essen bekommen und schon gar nicht das Tageslicht erblicken!

Sie müssten lebendig tot sein.

Die Menschenrechtler sind vielleicht anderer Meinung (wegen der Menschenwürde etc.) aber ich glaube solche Menschen, die grausames vollbracht haben haben keine Menschenwürde verdient.

*TT*

frankenstein 31.07.2005 14:30

cezanin amaci intikam almak asla
 
olmamali.

bazende sucsuz insanlarin yanlislikla bazende kasitli mahkum edildiklerini unutmamak lazim.

cezalarin bazen cok zayif kaldigi, amacina hizmet etmedigi bir gercek ama yinede insan onuru herzaman dikkate alinmali.

yoksa kendimizi suclularin seviyesine indiririz.

31.07.2005 16:39

Dikkat...
 
...edersen Frankenstein Abi :) ben *korkunc* suclar islemis kisiler icin böyle birsey talep ediyorum.
Yani suclari kanitlanip onlar da inkar etmediyse.

Mesela masum kücük cocuklara tecavüz edip öldürenler.
Mesela zevk icin insan öldürmekden zevk alanlar.
Mesela irkcilik yapip gece yarisi masum insanlari diri diri yakanlari.
Mesela bir milleti sadece dini irki yüzünden yok edenleri
Mesela.. mesela...mesela...

*TT*

01.08.2005 10:14

Pro und KOntra von mir ...
 
zumal die Todesstrafe auch schon vielen unschuldigen das Leben genommen hat.. In Ländern wie Iran oder USA gibt es Tausende Beispiele auch die TR hat schon so einige unschuldig gehängt...

Im Prinzip aber bin ich dafür... Es gibt nun mal Menschen die das Leben nicht verdienen .. doch es sollten besondere Grämien dafür gegründet werden.. die unabhängig vom Gerichtsurtein entscheiden sollten..

Der der Leben nimmt, verdient keine 2 Chance..

01.08.2005 10:18

hm
 
wieso soll er, auch wenn unter schlimmsten Voraussetzungen... noch Leben ?
Nööö

aber nur dann wenn seine Schuld ihm auch zu 100% bewiesen ist.. Bin zwar dür den Tod doch nur wenn auch eine Gerechte Justiz dies entschied..

nokianer 01.08.2005 11:12

Keiner hat das Recht einen Menschen
 
das Leben zu nehmen, auch nicht die Justiz.
Egal was er für ein verbrechen getan hat.
Er wird seine gerechte strafe in der hölle kriegen.

01.08.2005 13:35

Recht und Unrecht
 
sicherlich kann man zu diesem thema tagelang diskutieren, ganze bücher schreiben und viele thesen aufstellen.

auf der einen seite kann man sicher behaupten, dass viele verbrecher die todesstrafe verdient haetten...wie etwa kinderschaender, massenmörder etc.

auf der anderen seite widerum steht das leben als höchstes persönliches rechtsgut, über das niemand zu verfügen berechtigt ist.

sicherlich müssen alle historischen, sozialen und religiösen fragen zu diesem thema mitberücksichtigt werden.

ich kann mich nur den worten von isa (a.s.) anschliessen.....siehe gb nazli25

mfg

01.08.2005 14:16

hm Ansichtssache...
 
ich stehe zu meiner MEINUNG ...

01.08.2005 15:51

Tüv abgelaufen..
 
wann muss spätestens der neue Tüv abgenommen sein ???
1-2 Wochen nach Ablauf erst zum Tüv ist das schon zu spät ?

xturkmachox 01.08.2005 19:21

o.T.
 
du wärst dein lappen los für drei monate und 5 punkte in flensburg. und das ganze für 245 euro

xturkmachox 01.08.2005 19:22

o.T.
 
ach qutsch hic bisi olmaz villeicht 20 euro ödersin.
yarim sene yoktu polis durdurdu 50 euro ödedim

02.08.2005 03:57

4 Wochen nach Ablauf! o.T.
 
ohne Text

02.08.2005 09:21

hadi sende....
 
benimkisi surda belki 1 Hafta gecer.. yani öyle aylar olmayacak

ondan haric o kadar ceza vermezler yaw sanmam

garakedi 02.08.2005 11:39

Tiefe Falten lassen sich durch TÜV
 
nicht wieder weg machen! lül

02.08.2005 13:32

Nein aber man bekommt die OLD-TIMER
 
Zulassung und muss somit weniger Steuern zahlen :)))

02.08.2005 13:37

ist es Strafbar wenn man Dumpfbolzen....
 
in einem bestimmten Maße zurechtweisen, in dem man diesen mal die Hörner stütz

was meint Ihr ?

Falls Fragen aufkommen:
Wie das wohl aussehen mag, wenn ich nem Dumpfbolzen die Hörner stütze
1-2 Freiwillige wird es lt. Forumbeiträge sicher schon geben..

wobik 13.08.2005 21:40

Lol....Du bist köstlich;)) o.T.
 
ohne Text

wobik 13.08.2005 21:50

Gewerbliches Mietprobs:
 
Hallo, habe ne allgemeine Anfrage:
Mietbüro in einem Büro+Officecenter. Das heißt, ein Büro Vollservice, das sozusagen Büroräume untervermietet??und Büroservice dazu bietet..
Jetzt sind Mietstreitigkeiten entstanden.(Service gegen Service, sprich Raum gegen Computerwartung.Der übersteigende Betrag wird aus bestimmten Vertragsgründen vom Mieter nicht gezahlt.)
Jetzt die Frage: Kann das Bürocenter in Selbstjustiz einfach die Räume sperren und sich aus den vorhandenen Sachen bedienen? Dazu kommt: In den Räumen sind Steuerakten, Personalunterlagen, Software Kundenunterlagen etc. vorhanden. Ich glaube, das laut Vertrag eh kein Untermietverhältnis vorliegt. Aber jetzt innerhalb von 4 Tagen einfach zumachen und den Zutritt verweigern??? Meiner Ansicht nach ist das Selbstjustiz pur...
Was kann man tun?
freundliche Grüße
W.K.A.B.

wobik 13.08.2005 22:39

Geliebte rächt Euch nicht selbst,
 
denn mein ist die Rache,spricht Gott.
Dem ist nix hinzuzufügen.Übrigens:Selbst wenn:Es wird gesagt,nur Aufgrund von 2 oder mehr Zeugen darf gerichtet werden. Indizeinprozesse sind demnach nicht zulässig,um Todesurteile zu fällen...
Auch wird gesagt:Mit demselben Maß, wie Ihr Richtet, werdet auch Ihr gerichtet werden...
Mithin alles eine Frage, in wie weit man Gott vertraut.....Naja...
lG
W.

bahar6 25.08.2005 23:26

polizei nimmt keine anzeige auf
 
hallo!

Ich hab hier ein großes Problem.
Ich habe streit mit meinem Nazinachbarn der mich ständig als Kanakenschlampe beschimpft und mich bedroht. Die Polizei nimmt allerdings von mir keine Anzeige auf - aufgrund meines eindeutig südländischem Äußeren. Bei meinem 1. und zweiten Anzeigenversuch haben Sie mich wieder weggeschickt. Erst als meine Eindeutig deutsche (blond, blaue Augen) Vermieterin mit aufs Revier ist haben Sie meine Anzeige aufgenommen, d. h. aber trotzdem nicht dass was passiert ist. Mein Nachbar terrorisiert mich trotzdem ständig weiter und läßt den ganzen Tag das Lied Deutschland für Deutsche laufen.
Gibt es einen Weg um hier juristisch etwas zu machen? Oder bietet kann mir hier jemand auf dem Weg seine schlagkräftige Hilfe anbieten?

wobik 30.08.2005 20:00

Hast Du ne´ Rechtschutzversicherung?
 
Dann gehe zum Anwalt. Ansonsten:Gehe doch im Internet oder in der nächsten grösseren Stadt auf Suche nach Menschenrechtsorganisationen. Oder schreib einen Leserbrief an die Bildzeitung etc...;)Am Besten alles Gleichzeitig machen. Solche Typen werden nur mit Holzhammermethoden Ruhig gestellt,wenn überhaupt. Ansonsten,wenn möglich,umziehen. Es gibt in Deutschland auch jede Menge tolle Nachbarn, die oft zu Freunden werden können...
lG
W.K.A.B.

avukatbey 09.09.2005 07:18

Keine Selbstjustiz
 
Hallo Wobik,

lange nichts gehört! Natürlich ist Selbstjustiz verboten. Der Mieter kann sich notfalls mittels einer einstweiligen Verfügung Zugang zu den Räumlichkeiten verschaffen.

Der Vermieter darf noch nicht einmal ohne Kenntnis und Willen des Mieters dessen gemietete Räumlichkeiten betreten, das ist Hausfriedensbruch!

Allerdings steht dem Vermieter ein Vermieterpfandrecht zu, allerdings nur an pfändbaren Gegenständen. Hierzu gehören nicht sämtliche Gegenstände, die zu den beruflichen Zwecken benötigt werden (außer beispielsweise ein Warenbestand).

Außerdem kann dem Vermieter ein Kündigungsrecht zustehen.

Herzliche Grüße
avukatbey

avukatbey 09.09.2005 07:21

Strafanzeige
 
wenn die Polizei - wozu sie eigentlich verpflichtet ist - keine Anzeige aufnimmt, so kann direkt eine Strafanzeige schriftlich bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden.

Gegen den Nachbarn kann außerdem zivilrechtlich vorgegangen werden. Hierzu sollte allerdings in der Tat ein Anwalt aufgesucht werden. Ist kein Rechtsschutz vorhanden und das Einkommen gering, gibt es die Möglichkeit, daß die Kosten von der beim zuständigen Amtsgericht zu beantragenden Beratungshilfe übernommen werden.

Hier können Unterlassungsansprüche und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden.

Wichtig allerdings: Die (verbalen) Übergriffe müssen bewiesen werden können!

Oft werden die Leute erst ruhig, wenn"s an den Geldbeutel geht!

Herzliche Grüße
avukatbey

09.09.2005 11:41

Gehe bitte zum nächsten Dönerladen,
 
frag die arbeitslosen und gelangweilten ( leider) türkischen Jungs ob sie nicht etwas dazu verdienen wollen. Die sollen mit "nem ghettoblaster( mit ahmet mutlucan cd-oder cartel) ein paar stunden bei dir auf dem Balkon verweilen.Sich als deinen Brüdern ausgeben usw.. evtl. bei ihm nach Zucker fragen...das hilft. :)

09.09.2005 11:43

Natürlich ist diese Lösung viel besser!
 
meins war impulsiv. Gruss H.

basma 14.09.2005 03:21

o.T.
 
KREUZBERG SAKINLERI !!

Bircogunuzun bilgisi üzerine, biz analar uyusturucu saticilarinin semtimizden D E F O L M A L A R I icin sokaklardayiz. cocuklarimizi korumak baslica hedefimiz. Bugüne kadar yaptigimiz imza kampanyasi ve isik eylemi kücükte olsa, sonuc vermeye basladi. Uyusturucu saticilarinin gözde mekanlari azda olsa yer degistirmeye basladi.

BIZ KIMIZ ? NE YAPIYORUZ ?

Cocuklarini uyusturucu batagindan korumaya calisan analariz!!!

Her Pazar U-Bahnhof Kottbusser Tor ´da bulusup imza topluyoruz!!!

Her Cumartesi gece 22:00 ´da el fenerleri ile mahallemizin karanlik köselerini aydinlatiyoruz, bize katilamayan tüm velileri ayni saatte camlardan yada balkonlardan el fenerleri ile ulasabildikleri karanlik köseleri aydinlatmaya cagiriyoruz!!

Her Pazartesx GLOBAL AKADEMI BILDINGS-ZENTRUM´da (Rexchenbergerstrasse 175 – 10999 Berlxn) adresinde bulusup karsilikli deneyimlerimizi aktarip, birlikte qözüm ariyoruz !!!

Basta analar olmak üzere, tüm velileri cocuklarina sahip cikmaya cagiriyoruz.

En degerli varliklarimiz qocuklarimiz

Onlar icin hersey deger !!


I r t i b a t
MuetterOhneGrenzen@hotmaxl.de
Tel: 0163 – 584 75 90

15.09.2005 10:05

Kündigung/Anfechtung nach türk.Recht
 
Kennt sich jemand mit türk. zivilrecht aus?Eigentlich soll mit dem deutschen identisch sein.Ich möchte wissen, ob ein Vertrag, gekündigt bwz. angefochten werden kann, der unter Ausnutzung der Unwissenheit der Vertragspartei abgeschlossen wurde.
Folgender Fall:
Eine ältere Dame fährt in die Türkei. Sie kommt Samstag in der Türkei an und schon montag kommen die potentiellen Käufer ihres Grundstücks um 8.30 Uhr schon an.Ihr Mann hatte mit denen alles abgesprochen und weil das Grundstück der Frau gehörte, musste sie nur noch unterschreiben, was sie auch machte.
Sie wusste jedoch nciht, was sie unterschrieb.Als sie später erfuhr, wollte der Käufer natürlich nicht zurücktreten.
Der Wert des Grundstücks ist 150.000 Euro.
Die Frau bekam 40.000 Euro.
Könnte die Frau auch nach türk. Recht anfecht bzw. sich auf Sittenwidrigkeit des Vertrages berufen??

avukatbey 17.09.2005 18:45

§§ 23, 24 TürkOGB
 
regelt die Anfechtung von Verträgen für die Vertragspartei, die bei Abschluß einem wesentlichen Irrtum unterlag.

Aus § 24 OGB werden 5 Irrtumsarten hergeleitet:

Irrtum über die Art des geschlossenen Vertrages, über den Inhalt der eigenen Erklärung, über die Person des Vertragspartners, über den Umfang der eigenen Leistung oder Gegenleistung und über grundlegende Bedingungen des Vertrages.

Auch arglistige Täuschung berechtigt zur Anfechtung: § 28 OGB.

Schließlis kann Wucher (offensichtliches Mißverhältnis zwischen Leistung u. Gegenleistung - Art. 21 OGB) zur Anfechtung berechtigen.

Natürlich sollte die Betroffene am besten einen Anwalt aufsuchen und sich beraten und ggfls. vertreten lassen, um anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob dies erfolgreich sein kann.

Herzliche Grüße
avukatbey

wobik 26.09.2005 19:15

Vielen Dank
 
Genau das ist passiert!
Wie ich inzwischen weis, hat Sie mir Sachen weggenommen, vermutlich alle meine Akten vernichtet, Bücher kassiert und wohl teilweise auch weggeworfen.Meine Programme auf CD kassiert usw.
Müßte demnach doch Diebstahl und/ oder Sachbeschädigung sein? Ich will meine Sachen wieder! Oder Schadenersatz! Von Geschäftsschädigung etc. ganz zu schweigen.
Muß mal sehen, ob ich einen Anwalt finde,gegen Prozesskostenhilfe oder so...Bin buchstäblich ruiniert worden!
Danke im Übrigen, wie geht es Dir? Von vorstehendem abgesehen geht es mir ganz gut.
herzliche Grüsse aus Stuttgart
W.K.A.B.
wobikom.com

01.10.2005 13:33

Wie sieht es mit der Form aus?
 
Nach deutschem Recht kann man ja einen mündl. oder auch schriftlichen Vertrag über Immobilien&Grundstücke, solange man nicht beim Notar war, "rückgängig" machen.

Besser gesagt, man muss es nicht einhalten.

Gibt es auch sowas im türk. Recht?

akshalil 01.10.2005 17:40

Was für ein Vertrag ist das denn?
 
Über ein Grundstück kann man entweder ein Verkaufsversprechenvertrag(Im Notar) oder ein Kaufvertrag(im Grundbuchamt-Tapu Sicil Müdürlügü) abschlißen..Ein Kaufvertrag ohne Notar und Grundbuchsamt kommt gar nicht Zustande und hat fast keine Wirkung

avukatbey 31.10.2005 07:19

Formnichtig
 
ist in Deutschland ein Grundstückskaufvertrag, der nicht notariell beurkundet wurde. Er ist daher nicht wirksam.

In der Türkei bedarf der Grundstückskaufvertrag ebenfalls öffentlicher Beurkundung, allerdings nicht beim Notar, sondern vor dem Grundbuchbeamten (Art. 26 GrundbuchG).

Man kann allerdings auch ein sog. Verkaufsversprechen abschließen, das ist ein Vorvertrag (mit dem Ziel, später einen Grundstückskaufvertrag abzuschließen). Dieser kann beim Notar beurkundet werden.

redlabour 10.11.2005 20:08

Ganz einfach ....
 
..Du sollst nicht töten !


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