
08.12.2014, 16:03
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Zitat:
Zitat von ceylags
nein natürlich nicht,
aber so etwas im Wahlkampof zu verwenden verstößt eben gegen sämtliche Menschenrechte.
Das grenzt auch an Volksverhetzung übrigens.
Die Bundesgerichte und der Menschengerichtshof, die UNO- und EU Gremien werden diese Äußerungen sicher sehr kritisch beobachten.
Die UNO beobachtet alles, auch was npd und afd angeht. Keine Sorge. Ganz kurz zusammengefasst.
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Wie kann etwas Volksverhetzung sein, wenn alle Zuwanderer in Deutschland damit gemeint sind, das ist dann keine so einfach zu definierende Masse, wie es nach dem Gesetz erforderlich ist, soweit ich weiß.
Wer ist dann kein Zuwanderer ???
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